Das Landratsamt Tirschenreuth teilte am Freitag mit, dass ab Dienstag, 14. Dezember, eine Testpflicht in Kitas gilt. Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, dürfen Kinder im Landkreis Tirschenreuth dann nur noch in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierte Spielgruppen gebracht werden, wenn an zwei verschiedenen Tagen pro Woche ein Corona-Test vorgenommen wurde.
Wie es weiter heißt, führe das Landratsamt diese Regelung mit einer Allgemeinverfügung im Vorgriff auf die bereits beschlossene bayernweite Regelung ab 10. Januar 2022 ein, da in letzter Zeit immer wieder positive Fälle in Kitas aufgetreten seien und man dadurch oft ganze Gruppen in Quarantäne habe schicken müssen. Ab 10. Januar 2022 sind dann nach den Vorgaben des bayerischen Kabinetts drei Tests pro Woche zu absolvieren.
In der Pressemitteilung wird darauf verwiesen, dass man sich bereits seit einigen Wochen intensiv mit dem Thema befasst habe. Auch habe Landrat Roland Grillmeier eine solche Allgemeinverfügung bereits angekündigt. Im Vorfeld habe man sich mit den Städten und Gemeinden, dem Kreisjugendamt, den Kitas und dem Gesundheitsamt abgestimmt. Die meisten Beteiligten begrüßten aufgrund der aktuellen Lage die vorzeitige Einführung der Testpflicht, wie es vonseiten des Landratsamtes heißt.
Landrat Roland Grillmeier wird in der Pressemitteilung wie folgt zitiert: „Wir haben in dieser Pandemie schon vieles erlebt, deshalb möchten wir im Landkreis Tirschenreuth auf die aktuell hohen Corona-Fallzahlen in den Kitas reagieren und so für einen zusätzlichen Schutzmechanismus sorgen. Niemand möchte sich kurz vor Weihnachten mit Corona infizieren oder zu Weihnachten in Quarantäne sitzen."
Die Eltern müssen ab Dienstag der Einrichtung schriftlich bestätigen, dass sie ihr Kind mittels Selbsttest (maximal 24 Stunden vor Betreuungsbeginn) negativ getestet haben oder einen Testnachweis einer Teststelle vorlegen (PCR-Test maximal 48 Stunden alt, Schnelltest maximal 24 Stunden alt). Eltern erhalten in den Einrichtungen entsprechende Berechtigungsscheine zum kostenlosen Abholen der Schnelltests in Apotheken und eine Musterbescheinigung über das Vorliegen eines negativen Testergebnisses.
Im Landkreis Neustadt/WN war eine Kita-Testpflicht bereits am 22. November eingeführt worden.















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