Tirschenreuth
31.07.2024 - 13:28 Uhr

Landratsamt Tirschenreuth vereinfacht einige Verfahren zum Denkmalschutz

Abstimmungen zum Denkmalschutz können sich für Bürger oft in die Länge ziehen. Das Landratsamt Tirschenreuth hat nun für manche Fälle das Verfahren "vereinfacht und beschleunigt".

Termin zum Denkmalschutz beim Bischof-Senestrey-Hauses in Bärnau: Bei der Besichtigung stimmen sich (von links) Christian Gleißner von der Stadt Bärnau, Daniela Keller vom Landratsamt sowie die Planer Corinna Scherer, Florian Schabner (beide Architekturbüro Schabner) und Michael Kandziora (Büro Lehner + Baumgärtner) ab. Bild: Landratsamt Tirschenreuth/exb
Termin zum Denkmalschutz beim Bischof-Senestrey-Hauses in Bärnau: Bei der Besichtigung stimmen sich (von links) Christian Gleißner von der Stadt Bärnau, Daniela Keller vom Landratsamt sowie die Planer Corinna Scherer, Florian Schabner (beide Architekturbüro Schabner) und Michael Kandziora (Büro Lehner + Baumgärtner) ab.

Das Landratsamt Tirschenreuth verspricht sich davon eine Erleichterung für die Bürger: Die Behörde hat laut Mitteilung die Bearbeitung der denkmalpflegerischen Erlaubnisverfahren im Landkreis "wesentlich vereinfacht und beschleunigt". Das Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) in Bayern hat mit dem Landkreis Tirschenreuth Fallgruppen definiert, bei denen eine Beteiligung des BLfD nicht mehr erforderlich ist. "Diese Neuregelung ermöglicht es dem Landratsamt, in bestimmten Fällen eigenständig fachliche Entscheidungen zu treffen", wie Pressesprecher Fabian Polster erläutert.

Betroffen sind insbesondere Vorhaben in der Nähe von Denkmälern, im Ensemblebereich, im Bereich von abgestimmten Gestaltungssatzungen sowie sich wiederholende Maßnahmen. Konkret betrifft dies laut Mitteilung unter anderem:

  • Geringfügige Änderungen bestehender Gebäude in der Nähe von Denkmälern, Instandhaltungsmaßnahmen, Einfriedungen aller Art und bauliche Anlagen mit eingeschränkter Sichtbeziehung zu Baudenkmälern, die das Orts- und Straßenbild verbessern und/oder genehmigungsfrei sind.
  • Wiederkehrende Maßnahmen wie Wiederholungsanstriche und Pflege denkmalgeschützter Gartenanlagen, die bereits früher mit dem BLfD abgestimmt wurden.
  • Instandhaltungsmaßnahmen im Ensemble, z.B. Austausch nicht historischer Türen, Fenster und Läden, Putzausbesserungen und Dachreparaturen in gleicher Bauweise, Farbe und Materialität.
  • Vorhaben im Geltungsbereich einer mit dem BLfD abgestimmten Gestaltungssatzung.
  • Maßnahmen zur Gewinnung erneuerbarer Energien, die überwiegend für den Energiebedarf im Baudenkmal oder zu seiner energetischen Verbesserung dienen.

„Die Vereinfachung solcher Verwaltungsverfahren ist ein wichtiger Schritt hin zu einer bürgernahen und effizienten Abwicklung von Anfragen und Anträgen. Es freut mich, dass wir mit dieser Neuregelung die Prozesse deutlich beschleunigen und den bürokratischen Aufwand für unsere Bürgerinnen und Bürger reduzieren können“, wird Landrat Roland Grillmeier zitiert. In Bad Neualbenreuth, Bärnau und Waldsassen seien derzeit bereits solche Verfahren erfolgreich anlaufen.

Der Bad Neualbenreuther Bürgermeister Klaus Meyer, der bereits Erfahrungen mit dem neuen Ablauf gemacht habe, freut sich über das vereinfachte Verfahren: „Das ist genau der richtige Weg für den Abbau von Bürokratismus. Kurze Wege und schnelle Entscheidungen, verbunden mit Bürgernähe und fachlicher Beratung." Der Rathauschef hat auch ein Beispiel parat: Das Verfahren habe er bei einem Außentermin mit Daniela Keller von der Bauverwaltung zur Beratung eines Bauantrages eines Gemeindebürgers in Wernersreuth genutzt.

Service:

Zuständigkeit am Landratsamt

  • Ansprechpartnerin: Sachbearbeiterin Daniela Keller von der Bauverwaltung
  • Kontakt: Telefon 09631/88268, E-Mail daniela.keller[at]tirschenreuth[dot]de
  • Weitere Informationenzu den Zuständigkeiten der Unteren Denkmalschutzbehörde auf der Landkreis-Homepage www.kreis-tir.de
 
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