Tirschenreuth
13.01.2020 - 17:32 Uhr

Mitarbeiterin bedient sich aus Freibadkasse

Rund 2000 Euro fehlten 2016 in der Kasse eines Freibades im Landkreis Tirschenreuth. Richter Thomas Weiß ist überzeugt, dass sich eine ehemalige Kassiererin bedient hat, und verurteilt sie zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Symbolbild Bild: dpa
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Die 38-Jährige war in der Saison 2016 als Kassiererin in dem Freibad tätigt. Die Frau aus dem Landkreis Tirschenreuth musste sich vor dem Amtsgericht wegen Unterschlagung verantworten. Sie soll in die Kasse gegriffen haben. In der Anklageschrift war die Rede von 2337,50 Euro. Dieser Betrag sank im Laufe des Verfahrens auf 1956,25 Euro.

An mehreren Verhandlungstagen traten Verwaltungsmitarbeiter, Bademeister und eine Kollegin der Kassiererin als Zeugen auf. Bei der Fortsetzung am Montag war für Staatsanwältin Christina Richter klar, dass die Angeklagte das fehlende Geld an sich genommen habe. Sie plädierte für eine elfmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe von 3000 Euro.

Offensichtlich: Es fehlt Geld

Rechtsanwältin Martina Siller hatte im Laufe des Verfahrens immer wieder deutlich gemacht, dass es auch für andere Person möglich gewesen sei, Geld abzuzweigen. "Es ist offensichtlich, dass Geld fehlt." Dies sei aber nicht der Nachweis dafür, dass ihre Mandantin das Geld rechtswidrig vereinnahmt habe. "Es gibt andere Möglichkeiten, wo das Geld hingekommen sein könnte. Es könnte unter anderem aus dem Tresor verschwunden sein." Pin und Schlüssel hätten auch andere. Sie beantragte daher Freispruch für die 38-Jährige.

Dem folgte Richter Thomas Weiß aber nicht. Er sei überzeugt, dass die Angeklagte in die Kasse gegriffen habe, auch wenn sie dies bisher nicht gestanden habe. Neben einem Buchungsfehler schloss Weiß auch aus, dass ein anderer Täter infrage komme. "Seit Sie nicht mehr dort tätig sind, kam es zu keiner Unregelmäßigkeit mehr", wandte sich der Richter an die 38-Jährige. Sie sei 2016 mehrmals wegen Betrugs verurteilt worden. "Daraus kann man den Schluss ziehen, dass es zu dieser Zeit finanziell sehr eng war für Sie." Zu ihren Gunsten ging er von einer Tat aus.

Geldstrafe über 2000 Euro

Weiß verurteilte die Angeklagte zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe, die er für drei Jahre zu Bewährung aussetzte. Neben dem Wertersatz der 1956,25 Euro sprach der Richter zudem eine Geldstrafe von 2000 Euro aus, zu zahlen an den Förderverein der Kreismusikschule "Mut". "Denn Sie sollen auch spüren, dass Sie eine Straftat begangen haben." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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