Eine 59-Jährige aus dem Landkreis Tirschenreuth ist auf die sogenannten "Love-Scamming"-Masche hereingefallen. Bei der gaukeln Täter im Internet ihren Opfern die große Liebe vor. Im März hatte die Frau einen Mann über eine Dating-App kennengelernt. "Nachdem gegenseitige Sympathie aufkam, erfolgte eine rege Kommunikation der beiden über einen Messenger-Dienst", schreibt Polizeihauptkommissarin Andrea Meier vom Polizeipräsidium Oberpfalz.
Nach einiger Zeit ging der Unbekannte in die Vollen: Er versprach der 59-Jährigen, sie zu heiraten. Beide hatten sich allerdings noch nie gesehen. Nun drückte der Mann auf die Tränendrüse: Er gab an, dass er nicht zu ihr reisen könne, da er im Ausland überfallen und ausgeraubt worden sei. Da er keine Papiere mehr habe, sitze er nun fest.
Und schon hatte die Falle zugeschnappt: Um ihrem „Zukünftigen“ zu helfen, übermittelte die Frau dem Mann laut Polizeibericht Codes von Gutscheinkarten und überwies auch mehrfach Geld auf verschiedene deutsche sowie ausländische Konten. Insgesamt verlor die Frau dadurch einen "eher niedrigen" fünfstelligen Betrag. Weiter wollte Meier die Summe auf Nachfrage nicht konkretisieren. Die Kripo Weiden hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.
Das Polizeipräsidium nimmt den Fall zum Anlass, um vor „Love-Scamming“ zu warnen. Die Folgen seien sowohl emotional als auch finanziell häufig drastisch. Wie kann also mit dieser Betrugsmasche umgegangen werden und wie kann man sich davor schützen? Die Polizei rät dazu:
- Überprüfen Sie die Kontaktadresse bzw. den Chatnamen des Täters auf ungewöhnliche Zeichen. Beispielsweise Prozentzeichen deuten auf eine Schadsoftware hin, die der Täter mitversenden möchte. Geben Sie den Namen bei Suchmaschinen ein. Eventuell erhalten Sie Hinweise darauf, dass der Name bereits für "Scamming" verwendet wird.
- Lassen Sie sich von Bildern der "Scammer" nicht täuschen: Frauen locken häufig mit schönen Fotos, auf denen sie nur knapp bekleidet sind; Männer benutzen oft Bilder in Uniform. In den wenigsten Fällen sind die Fotos mit den echten Personen identisch.
- Werden Sie wachsam, wenn der „Partner“ von Geschäftsreisen oder familiären Problemen erzählt und dabei insbesondere nach Westafrika, Russland oder Südostasien reisen muss.
- Übergeben Sie niemals Geld an Personen, die Sie noch nie persönlich getroffen haben: Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit.
- Wenn Sie Opfer eines solchen Betrugs geworden sind, sichern Sie alle E-Mails und Chat-Texte und lassen Sie sich dabei von Angehörigen oder der Polizei helfen. Brechen Sie jeglichen Kontakt zum Täter ab.
- Rufen Sie im Zweifel immer den Polizeinotruf unter der 110 an bzw. erstatten Sie in jedem Fall Anzeige, wenn Sie betrogen worden sind.
Angehörige und Freunde spielen nach Polizeiangaben bei diesem Phänomen – ähnlich wie bei anderen Formen des Callcenter-Betrugs (Enkeltrick oder falsche Polizeibeamte) – eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund sollen auch ihnen Verhaltenstipps an die Hand gegeben werden, um frühzeitig auf Betroffene einwirken zu können:
- Seien Sie wachsam, wenn ein Freund oder ein Angehöriger von Internetbekanntschaften oder der „neuen Internet-Liebe“ erzählt und Geld an denjenigen überweisen soll.
- Im Falle, dass jemand von Ihnen einen Geldbetrag erbittet, vergewissern Sie sich, warum er diesen benötigt und an wen das Geld überwiesen werden soll.
- Sprechen Sie Verwandte oder Freunde an, wenn Sie den Verdacht haben, dass der Betroffene möglicherweise einem Internetbetrüger zum Opfer fallen könnte oder gefallen ist.
- Verständigen Sie zusammen mit dem Betroffenen die Polizei, wenn Zweifel aufkommen, oder rufen Sie in akuten Situationen den Polizeinotruf 110.
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