Die Ausstellungshalle ist vorbereitet, Pokale und Preisrichter sind bestellt. Dennoch: Die Ausstellungen- und Werbeschauen der Kleintierzuchtvereine in ganz Bayern können nicht stattfinden. "Es wäre nach zwei Jahren Pause die Krönung des Zuchtjahres gewesen", sagt Gerhard Brabec, Ausstellungsleiter bei den Kleintierzüchtern in Wiesau. "Nun ist das ganze Zuchtjahr verloren."
Schuld ist in diesem Jahr nicht die Corona-Pandemie, sondern die Geflügelpest. Sie breitet sich in ganz Deutschland aus. Seit Oktober 2022 sind in Bayern insgesamt vier Fälle bei Hobby-Geflügelhaltungen in den Landkreisen Miltenberg und Landshut nachgewiesen worden. Deutschlandweit sind in dieser Saison mehr als 1.200 Fälle bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln amtlich festgestellt worden, teilt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit.
Zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel gelten nun verstärkte „Biosicherheitsmaßnahmen“ – mit Auswirkungen für Geflügelzüchter und Hobby-Hühnerhalter. Verboten sind Ausstellungen und Märkte, das Füttern von Wildvögeln und der Verkauf von Geflügel durch „fliegende Händler“. Diese Maßnahmen geben die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt.
„Oberste Priorität hat jetzt, den Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln zu minimieren beziehungsweise zu verhindern“, betont Dr. Klemens Dötsch, Leiter des Veterinäramts in Tirschenreuth. Wer privat Hühner hält, kann mit verschiedenen Maßnahmen versuchen, die Tiere vor einer Ansteckung zu schützen.
Vorerst keine Stallpflicht
Derzeit schreibt die Allgemeinverfügung noch keine Stallpflicht vor. Das könnte sich aber ändern, sollten die ersten Fälle auch im Landkreis Tirschenreuth nachgewiesen werden. „Die Empfehlung geht in Richtung Stallpflicht“, sagt Dötsch. „Wer die Möglichkeit hat, sollte für seine Tiere eine Voliere mit engmaschigen Netzen errichten“, rät Gerhard Brabec. Im Falle einer Stallpflicht könnten die Tiere diese nutzen, vorausgesetzt, sie ist überdacht. Dies soll verhindern, dass infizierte Vögel oder deren Kot ins Gehege gelangen. In der Nähe von Gewässern sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mit einem engmaschigen Netz überspannt werden.
Achtung bei Oberflächenwasser
Damit Futter nicht verunreinigt wird, sollten Hühner im Stall gefüttert und mit Leitungswasser getränkt werden. „Regenwasser aus der Tonne oder sonstiges Oberflächenwasser ist nicht geeignet“, so Dötsch. Auch Wasser aus Bächen und Weihern sollte vermieden werden. Hobby-Hühnerhalter sollten zudem auf das Füttern von Eierschalen von gekauften Eiern verzichten. Zudem sollte man Futter und Einstreu so lagern, dass Wildvögel damit keinen Kontakt haben.
Stallhygiene
Durch die Allgemeinverfügung gelten strengere Zugangsbeschränkungen zu den Ställen. Hühnerbesitzer sollten strikt Stall- und Straßenbekleidung voneinander trennen. So werde verhindert, dass der Erreger in den Stall getragen wird. Dötsch empfiehlt separate Gummistiefel und eine eigene Stallkleidung. Helfen könne auch eine Desinfektionsmatte vor dem Stall. Wer mehrere Ställe hat, sollte vermeiden, die gleichen Gerätschaften in beiden Ställen zu benutzen. Andernfalls sollten diese ordentlich desinfiziert werden. Auch häufiges Händewaschen sei empfohlen.
Schädlingsbekämpfung
Dötsch empfiehlt auch, gegen Mäuse und Ratten vorzugehen, denn auch sie könnten den Erreger in den Stall oder in das Gehege tragen.
Fütterungsverbot für Wildvögel
Ein Passus der Allgemeinverfügung gilt auch für Menschen, die kein Geflügel im Garten halten. Wildvögel wie Gänse, Enten und Schwäne dürfen nicht gefüttert werden. Die Tiere kommen sich beim Füttern sehr nahe, die Übertragungswahrscheinlichkeit nimmt zu. Sing- und Gartenvögel sind von dieser Regelung ausgenommen und dürfen weiterhin gefüttert werden.
Toter Vogel, was nun?
„Wer mehrere tote Wasservögel oder Greifvögel entdeckt, sollte das dem Veterinäramt melden“, sagt Klemens Dötsch. In einem solchen Fall bestehe Abklärungsbedarf. Einzelne tote Wildvögel oder Singvögel im Garten müssen nicht gemeldet werden.
Ansteckungsgefahr
"Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden", schreibt das LGL. Trotzdem sollten tote oderkranke Tiere nicht berührt und eingesammelt werden. Hunde sind vom Kadaver fernzuhalten.
Geflügelpest und Vogelgrippe
- Geflügelpest: besonders schwer verlaufende Form der Grippe bei Geflügel und Vögeln
- Infektionskrankheit: bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts in der Tiermedizin bekannt, befällt bevorzugt Hühnervögel, Puten sowie Wassergeflügel wie Enten und Gänse
- Symptome bei Hühnern: Durchfall, geringe Legeleistung, Apathie, Atemnot, Ödeme der Kopfregion, unerwarteter Tod
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft/LGL
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