Noch etwa 5000 Bürgerinnen und Bürger der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 im Landkreis Tirschenreuth sind aufgerufen, ihre alten Führerscheine umzutauschen. Die Umtauschfrist läuft am 19. Januar 2023 aus. Danach wird das Dokument ungültig. Darauf verweist erneut das Landratsamt in einer Pressemitteilung.
Wer nach Ablauf der Frist in eine Kontrolle gerät, müsse mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Zudem könne es im Ausland mit abgelaufenen Papierführerscheinen zu noch größeren Problemen kommen, so dass diese nicht mehr anerkannt werden, warnt das Landratsamt.
Außerdem stehen weiterhin noch rund 3.500 Stück ungültige Führerscheine von Bürgerinnen und Bürgern der Jahrgänge 1953 bis 1958 zum Pflichtumtausch an, die eigentlich bis zur verlängerten Frist zum 19. Juli 2022 zu tauschen waren. "An alle Führerscheinbesitzer der Jahrgänge 1953 bis 1964 ergeht daher der dringende Appell: Tauschen Sie Ihre alten Führerscheine sehr zeitnah um", schreibt Landratsamt-Pressesprecher Fabian Polster.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass ein Umtausch jederzeit online möglich ist. Das Online-Verfahren ist über www.kreis-tir.de/buergerservice/ unter dem Reiter „Führerschein & Fahrerlaubnis“ erreichbar. Man muss zum Ausfüllen des Formulars einen gültigen Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passbild und den Papierführerschein bei der Hand haben. Nach erfolgreicher Weiterleitung des Antrags erhält man eine E-Mail über den weiteren Verfahrensverlauf. Alternativ können weiterhin alle Anträge bei der Führerscheinstelle in Tirschenreuth oder bei der Heimatgemeinde gestellt werden. Hierzu wird um eine Terminvereinbarung gebeten. In der Regel könne nach erfolgter Bearbeitung des Antrags innerhalb von zwei bis vier Wochen der neue Führerschein zugesandt oder ausgehändigt werden.









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