Trabitz
17.10.2018 - 11:06 Uhr

Straßenplanung ist korrekt

Es ist eine Gemeinderatssitzung - und nebenbei ein Fortgeschrittenenkurs im Fach Verwaltungsrechtsdeutsch. Der "Unterricht" dreht sich um ganz bestimmte Ausdrücke.

50 Jahre alt ist die westliche Paul-Leistritz-Straße - nun musste der Gemeinderat noch einen damaligen Formfehler bei der Bauplanung "heilen". Bild: bjp Bild: bjp
50 Jahre alt ist die westliche Paul-Leistritz-Straße - nun musste der Gemeinderat noch einen damaligen Formfehler bei der Bauplanung "heilen". Bild: bjp

Mit "bebauungsplanersetzenden Abwägungsvorgängen" und "Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben" alias "RZWas 2016" sahen sich die Gemeindevertreter in ihrer Oktobersitzung konfrontiert.Dabei erfuhren sie auch aufs Neue, dass im deutschen Verwaltungsapparat selbst nach einem halben Jahrhundert nichts vergessen wird.

So weit liegt die Abschnittsbildung zurück, die damalige Gemeinde Preißach bei der Planung für das Baugebiet "Kurbersdorf I" und insbesondere für die damalige abschnittsweise Abrechnung der Erschließungsbeiträge der Paul-Leistritz-Straße vornahm. Aufgrund eines Klageverfahrens hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München im Vorjahr ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Regensburg letztinstanzlich geändert . Die Folge: Die als Erschließungskosten geltenden Baukosten des ersten Abschnitts aus dem Jahre 1968 sowie für den 2013 fertiggestellten zweiten Abschnitt der Paul-Leistritz-Straße müssen nun auf alle anliegenden Grundstückseigentümer des Straßenzugs umgelegt werden.

Weil das Münchener Gericht das Fehlen eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans moniert hatte, wurde nun ein "bebauungsplanersetzender Abwägungsvorgang" nötig, um zu klären, ob der erste, rund 50 Jahre alte Straßenbauabschnitt allen bau- und landesplanungsrechtlichen Anforderungen entsprochen hat. Hierfür wurden berührte öffentliche und private Belange in einem bauamtlichen Gutachten gegen allgemeine Planungsgebote und das "Anpassungsgebot an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung" abgewogen. Das Ergebnis: Der Ausbau war nach Abwägung aller Belange planungsrechtlich korrekt. Der Gemeinderat bestätigte dies einmütig.

Erfreut war das Gremium über Pepiuks Information, dass die Gemeinde mit Härtefall-Fördermitteln gemäß den "Richtlinien für Zuwendungen zu wasserrechtlichen Vorhaben" (RZWas 2016) rechnen kann. Trabitz erfülle knapp die Fördervoraussetzungen für Härtefallschwelle eins und sei deshalb berechtigt, einen Antrag auf Zuschüsse für die Sanierung von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsleitungen zu stellen, ließ die Bürgermeisterin wissen. Bestätigt wurde der Jahresabschluss der gemeindlichen Wasserversorgung für 2017, der eine Bilanzsumme von 1 275 921,43 Euro und ein Minus von 72 034 Euro ausweist. Der Jahresverlust wird aus der allgemeinen Rücklage ausgeglichen und hat zur Folge, dass keine Körperschaftssteuer abzuführen ist. Weil eine ausgeglichene, defizitlose Betriebsbilanz anzustreben sei, habe sich die Entscheidung, die Abwasserentgelte ab 2018 zu erhöhen, allerdings als richtig erwiesen, konstatierte Pepiuk.

Einstimmig billigte der Gemeinderat auch die Städtebaufördermittel-Bedarfsmitteilung für 2019. Zur Förderung lässt die Gemeinde vorrangig Arbeiten am Meierhof (Kostenschätzung: 1,374 Millionen Euro) vormerken, 40 000 Euro sind für die "Aufwertung des Mühlweihers", 100 000 Euro für den Abbruch des Kindergartens und 8000 für städtebauliche Beratungsleistungen gelistet. Einverstanden sind die Räte außerdem mit der von Familie Mayrhofer-Dötsch in Grünbach auf eigene Kosten beabsichtigten Asphaltierung einer 50 Meter langen, an ihr Grundstück angrenzenden gemeindeeigenen Wegefläche. So sollen einige von der Familie geplante geschotterte Wandererparkplätze erschlossen werden.

Ja zu Entwicklungskonzept:

Positiv stellte sich der Trabitzer Gemeinderat zu dem am 1. Oktober in Grafenwöhr vorgestellten "strategischen Handlungsrahmen" für das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) Vierstädtedreieck (wir berichteten). Keine Einwände wurden gegen die Festlegung eines Sanierungsgebiets im Kastler Ortskern und gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Pressath für die Freiflächen-Photovoltaikanlage Dießfurt erhoben.

Ferner erklärten die Räte ihr Einverständnis, dass Hans Hey aus Blankenmühle zehn Ster borkenkäferbefallenen Holzes aus dem gemeindeeigenen Schulwald bei Burkhardsreuth abtransportieren und verwerten dürfe. Da das Holz schnellstmöglich entfernt werden müsse, komme eine Holzverkauf-Ausschreibung wegen "Gefahr im Verzug" nicht in Betracht. (bjp)

 
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