Trausnitz
21.03.2021 - 08:55 Uhr

Kanalgebühren steigen in Trausnitz deutlich an

Kaum haben die Bürger die angekündigte Verdoppelung des Wasserbezugspreises einigermaßen verdaut, folgt der nächste Kostenhammer: Die Kanalgebühren steigen in der Gemeinde Trausnitz um nahezu 40 Prozent.

Die Abwasserbeseitigung wird für den Bürger ein immer größerer Kostenfaktor. Steigende Betriebskosten und notwendige Investitionen in die Technik zwingen zur Erhöhung der Kanalgebühren. Im Bild ist die Kläranlage in Kaltenthal zu sehen. Bild: bnr
Die Abwasserbeseitigung wird für den Bürger ein immer größerer Kostenfaktor. Steigende Betriebskosten und notwendige Investitionen in die Technik zwingen zur Erhöhung der Kanalgebühren. Im Bild ist die Kläranlage in Kaltenthal zu sehen.

Das kostbare Nass, welches gerne als das wertvollste Lebensmittel bezeichnet wird, wird künftig richtig teuer. Lag bisher der Wasserpreis bei zwei Euro, steigt er - wie bereits angekündigt - für die Zweckverbandsmitglieder auf 3,95 Euro. Für die Wassergäste der Gemeinde Trausnitz - dazu gehören die Ortsteile Trausnitz, Atzenhof Reisach und Bierlhof - tritt diese Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in Kraft. Hier bleibt der momentane Preis erhalten.

Allerdings ist die Erhöhung des Bezugspreises des Zweckverbandes Glaubendorfer Gruppe von 1,05 auf 2,28 Euro und notwendige Investitionen noch nicht in die Kalkulation eingepreist, so dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis der Wasserbezugspreis für die Wassergäste auch in die Nähe von vier Euro rückt. Nicht viel anders sieht es bei den Kanalgebühren aus.

Festgestellte Unterdeckung

Nach Ablauf des vierjährigen Kalkulationszeitraumes (2017-2020) steht die Erstellung einer neuen Gebührenkalkulation für die kommenden vier Jahre an. Erstmals wurde diese Aufgabe von einem externen Büro übernommen. Nach der bestehenden Gesetzeslage müssen die Gebühren für die Abwasserbeseitigung kostendeckend festgesetzt werden. Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen sind im folgenden Bemessungszeitraum auszugleichen. Im Nachkalkulationszeitraum 2017-2020 ergab sich eine Kostenunterdeckung beim Abwasser von 71 797 Euro. Um die einzelnen Haushalte nicht noch mehr zu belasten, hat der Gemeinderat beschlossen, die Kostenunterdeckung nicht in die Kalkulation mit einfließen zu lassen, sondern den Fehlbetrag aus der Gemeindekasse zu entnehmen. Die Erhöhung der Betriebskosten in den nächsten vier Jahren und anstehende Sanierungen in der Abwasseranlage, die mit circa 120 000 Euro zu Buche schlagen, zwingen zu einer deutlichen Erhöhung der Kanalgebühren.

Zwei Möglichkeiten

Vom Kämmerer Christian Hechtl wurden dazu dem Gemeinderat zwei Varianten zur Wahl gestellt. Das erste Modell sieht eine Gebührenerhöhung von 2,90 Euro auf 4,07 Euro bei gleichbleibender Grundgebühr vor. Im zweiten Modell steigt der Preis auf 3,99 Euro bei steigender Grundgebühr. Diese ist allerdings abhängig vom Nenndurchfluss des Zählers. Die meisten Zähler (364 Stück) sind mit einem Nenndurchfluss bis 2,5 Kubikmeter ausgelegt. Hier erhöht sich die Grundgebühr von 72 auf 75 Euro.

Richtig teuer wird es für die zwölf Zähler mit größerem Nenndurchfluss. Bei einer Zählergröße von sechs Kubikmetern (8 Stück) erhöht sich die Grundgebühr von 84 Euro auf 187,50 Euro und bei einer Zählergröße von 15 Kubikmeter (ein Stück) von 96 Euro auf 468,75 Euro.

Trausnitz23.02.2021

Nach einer ausgiebigen und sehr offenen Diskussion, in die auch die soziale Situation der Bürger Eingang fand, sprachen sich sechs Gemeinderäte für das Modell zwei aus. Bürgermeister Martin Schwandner und Gemeinderat Hans Mörtl sahen dagegen im Modell eins die bessere Lösung.

Entscheidung für Preiserhöhung

Nach diesem eindeutigen Votum wurden die Kanalgebühren von 3,99 Euro je Kubikmeter bei gleichbleibender Grundgebühr in die Gebührensatzung eingearbeitet. Bürgermeister Schwandner legte im Nachgang noch einmal die Situation bei der Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet dar. Die Anlage ist jetzt 35 Jahre alt und die wasserrechtliche Genehmigung durch das Wasserwirtschaftsamt musste erneute beantragt werden. Bei der Überprüfung der Anlage traten dann einige Mängel zu Tage, deren Beseitigung als Auflage für den erneuten Wasserrechtsbescheid (gültig für 20 Jahre) gemacht worden ist. Bürgermeister Schwandner sieht es als Pflicht der Gemeinde an, eine voll funktionsfähige Kläranlage zu erhalten. "Es kann nicht unser Anliegen sein, die Gebühren auf Biegen und Brechen niedrig zu halten und die Kosten auf die nächste Generation abzuschieben", argumentierte der Bürgermeister. Dieser Empfehlung folgte auch der Gemeinderat.

 
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