Schirnding
11.12.2023 - 09:52 Uhr

Bis unters Dach mit verbotener Pyrotechnik beladen

Fünf Fahrzeuge mit verbotener Pyrotechnik an Bord haben Bundespolizisten am Wochenende bei der Einreise an den ehemaligen Grenzübergängen Schirnding und Selb gestoppt.

Ein Böller explodiert bei einer Vorführung durch einen Pyrotechniker. Die Bundespolizeiinspektion Selb warnt vor der Einfuhr in Deutschland nicht zugelassener Böller. Symbolbild: Frank Hammerschmidt/dpa
Ein Böller explodiert bei einer Vorführung durch einen Pyrotechniker. Die Bundespolizeiinspektion Selb warnt vor der Einfuhr in Deutschland nicht zugelassener Böller.

Stopp hieß es am zurückliegenden Wochenende bei Einreisen an den ehemaligen Grenzübergängen Schirnding und Selb/Asch. Die Reisenden hatten sich auf tschechischen Märkten mit in Deutschland verbotenen Feuerwerkskörpern eingedeckt, informiert die Bundespolizeiinspektion Selb. Bei drei kontrollierten Fahrzeugen waren die mitgeführten Mengen noch überschaubar, schreibt Reinhard Maschewski von der Bundespolizei. Dennoch wurde gegen zwei Rumänen und einen Ukrainer ein Ermittlungsverfahren wegen Einfuhrschmuggels der verbotenen Böller eingeleitet.

Deutlich mehr Pyrotechnik hatte ein Fahrzeug mit niederländischem Kennzeichen geladen. Die beiden Niederländer im Alter von 27 und 35 Jahren und der 44-jährige marokkanische Beifahrer versuchten, insgesamt 76 Kilogramm Feuerwerkskörper nach Deutschland einzuführen, berichtet Reinhard Maschewski. Da der Fahrer in Deutschland keine Fahrerlaubnis besitzt, erwartet ihn zusätzlich eine Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz.

Maschewski weiter: Beim Anblick eines weiteren Fahrzeugs aus den Niederlanden staunten die erfahrenen Fahnder nicht schlecht. Der Pick-up war bis unters Dach mit verbotener Pyrotechnik beladen. Die beiden Niederländer (32 und 37 Jahre) hatten knapp 500 Kilogramm Böller in Tschechien gekauft, um sie mutmaßlich in den Niederlanden weiterzuverkaufen. Die Selber Bundespolizisten stellten die verbotenen Gegenstände sicher und ermitteln nun wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz.

Reinhard Maschewski: Für Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz sieht der Gesetzgeber Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor. Zudem müssen die Verursacher die erheblichen Kosten für die Vernichtung der verbotenen Böller tragen. Die Bundespolizeiinspektion Selb warnt vor der Einfuhr in Deutschland nicht zugelassener Böller. "Neben den zu erwartenden Sanktionen und Kosten stellt diese Pyrotechnik auch eine erhebliche Gefahr für die eigene Gesundheit dar, da sie oft unkontrollierbar abbrennt und nicht den in Deutschland geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht."

 
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