07.03.2022 - 00:32 Uhr

Richter wollen über Zulässigkeit von Dauerdemo entscheiden

Ein Transparent mit der Aufschrift „Wir campen bis Eva handelt“ hängt am Klimacamp. Bild: Stefan Puchner/dpa/Archivbild
Ein Transparent mit der Aufschrift „Wir campen bis Eva handelt“ hängt am Klimacamp.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) will in dieser Woche eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Augsburger Klimacamps treffen. In der Innenstadt von Augsburg betreibt die örtliche Fridays-for-Future-Gruppe seit mehr als 20 Monaten ein Protestcamp und fordert damit mehr Klimaschutz in Deutschland. Wie ein VGH-Sprecher am Montagabend nach einer mündlichen Verhandlung erläuterte, soll die Entscheidung des Senats eventuell bereits am Dienstag bekanntgegeben werden.

Der Senat hat nach Angaben des Sprechers aber klargemacht, dass es bei dem Verfahren nicht um das Klimacamp in der heutigen Form gehe. Gegenstand des Prozesses sei ein Bescheid der Augsburger Stadtverwaltung vom 10. Juli 2020 - damals der zehnte Tag des Bestehens des Klimacamps. Bereits damals wollte die Stadt feststellen, dass es sich beim Camp nicht mehr um eine vom Grundgesetz geschützte öffentliche Versammlung handele.

Das Verwaltungsgericht in Augsburg verhinderte damals die Räumung des Klimacamps. Das Gericht gab den Aktivisten erst in einem Eilverfahren und einige Monate später auch in dem Hauptverfahren Recht. Das dauerhafte Kampieren auf öffentlichem Grund stehe in dem Fall unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit, betonten die Richter. Für eine Versammlung gebe es keine zeitlichen Höchstgrenzen.

Damit war der Stadt Augsburg die Möglichkeit genommen, das Camp räumen zu lassen. Ähnliche Klimacamps hatten Aktivisten auch in anderen deutschen Städten wie Berlin, Hannover oder Nürnberg gegründet.

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