Die Regierung der Oberpfalz wird am Dienstag, 15. November, in der Burg Dagestein in Vilseck den Managementplan für das FFH-Gebiet Vilsecker Mulde vorstellen. Ein FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) ist ein Schutzgebiet in Natur- und Landschaftsschutz. Gerade in dem Gebiet der Vilsecker Mulde mit der Vils und den angrenzenden Bächen der Frankenohe, Schmalnohe und Wiesenohe sei der Biber sehr verbreitet und verursache große Schäden an den landwirtschaftlichen Grundstücken.
Im Vorgriff auf die Veranstaltung in der Burg Dagestein hat Karl Wiesneth, Besitzer der Schmelzmühle in Freihung und des landwirtschaftlichen Anwesens Neuhammer in Vilseck, kurzfristig zu einem Treffen der Grundstücksbesitzer, die in der Vilsecker Mulde Grundstücke haben oder bewirtschaften, eingeladen.
Zu diesem Termin, an dem auch Bürgermeister Hans-Martin Schertl aus Vilseck sowie die beiden Freihunger Bürgermeister Uwe König und Stellvertreter Klaus Siegert geladen waren, hatte man sich an der „Hartlbrücke“ an der Frankenohe getroffen. Viele der Anwesenden berichteten, dass vor 20 Jahren vor der Ausweisung des FFH-Gebietes vom Landratsamt versprochen wurde, dass es für die Landwirte keine Einschränkungen geben würde. Jetzt aber würden sich durch die Vorgaben des Managementplanes und durch die „roten Gebiete“ große Probleme bei der landwirtschaftlichen Nutzung abzeichnen. Über Generationen wurde eine Kulturlandschaft entwickelt, die nun nicht mehr in dieser Form genutzt werden könnte.
Alle Anwesenden stimmten den Aussagen von Karl Wiesneth zu, dass auch künftig eine problemlose Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Grundstücke – überwiegend Wiesen – möglich sein müsse. Einschränkungen wie 20 Meter breite Uferstreifen, Spritzmittelverbot und Gülleverbot könne man so nicht hinnehmen. Einige Landwirte beklagten, dass sie trotz Meldung von Biberschäden an das Landratsamt keine Entschädigungen erhalten würden. Es müsse möglich sein, auch künftig in FFH-Gebieten einen Biber-Abschuss zu erlauben. Aussagen von Fachbehörden, dass Grundstücke eingezäunt werden sollen, würden eine sinnvolle Bewirtschaftung unmöglich machen. Denn die Landwirte würden am Bachufer einen Zaun gegen Biber und Fischotter und an den anderen Grenzen einen Zaun gegen den Wolf benötigen. Diese Kosten könne kein Landwirt stemmen. Selbst wenn ein 20 Meter Streifen am Bach freizuhalten wäre, stellt sich die Frage, wer für die Pflege dieses Streifens verantwortlich wäre. Diese erörterten Punkte werden die Grundstücksbesitzer auch bei der Veranstaltung in der Burg Dagestein vorbringen.
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