Vilseck
28.12.2022 - 12:15 Uhr

Erlös aus Kleiderkammer für verletztes Vilsecker Störchlein

Ein Herz für verletzte Störche hat der Chef der Kolping-Kleiderkammer Schlicht, Erich Gebhardt. Der Verkaufserlös kommt einem Tier zugute, das sich in Obhut von Hans Weiß von der Tierauffangstation befindet.

Das zunächst schüchterne Störchlein scheint sich über die Spende aus Vilseck zu freuen. Enkel Peter vom Kleiderkammer-Chef Erich Gebhardt darf sogar in seine Nähe. Bild: rha
Das zunächst schüchterne Störchlein scheint sich über die Spende aus Vilseck zu freuen. Enkel Peter vom Kleiderkammer-Chef Erich Gebhardt darf sogar in seine Nähe.

Aus dem Verkaufserlös der Kolping-Kleiderkammer kam der Tierauffangstation Kümmersbuch eine Spende von 250 Euro zugute. Die Zuwendung ist speziell für die Verpflegung des verletzten Vilsecker Störchleins gedacht, das im staatlich anerkannten Tiergehege von Hans Weiß nach seinem Unfall Unterschlupf gefunden hatte. Kleiderkammer-Chef Erich Gebhardt und sein Enkel Peter konnten sich vor Ort vom Wohlbefinden des Störchleins überzeugen und wissen es bei Hans Weiß bis zu seiner vollständigen Genesung in bester Obhut.

Das Vilsecker Störchlein war das erste Storchenkind, das auf dem neu errichteten Horst auf dem Malzhaus-Kamin am 11. Mai zur Welt gekommen war. Bereits neun Tage später musste die junge Storchenfamilie den schweren Tornado „Emmelinde“ überstehen. Das gelang ihr, und so führte sie etwa vier Wochen lang ein glückliches Dasein. Anfang Juni jedoch wollten weitere Artgenossen den Vilsecker Störchen ihr Nest streitig machen, und so kam es zu einem heftigen Gerangel. Nach diesem unheilvollen Besuch wurde der Storchenvater nicht mehr gesehen, und die Mutter musste ihr Einzelkind alleine großziehen. Am 20. Juli verunglückte das kleine Störchlein bei einem Flugversuch. Mit gebrochenem Bein fanden es Mitglieder der Anglergemeinschaft und brachten es zur Tierauffangstation nach Kümmersbuch. Hier wird der junge Storch seither von Hans Weiß gepflegt.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.