Vilseck
30.11.2020 - 11:09 Uhr

Stadtrat Vilseck: Weiher am Altmühlweg sind Privatangelegenheit

Die alten Weiher am Altmühlweg entwickeln sich in der Sitzung des Vilsecker Stadtrats zu einem Brennpunkt. Sie sind wohl auch der Grund, warum sich viele Zuhörer eingefunden haben, großteils Bürger, die mit diesem Thema verbandelt sind.

An den alten Weihern am Altmühlweg, hier einer davon, entzündet sich in der Sitzung des Vilsecker Stadtrats eine intensive Diskussion. Bild: e
An den alten Weihern am Altmühlweg, hier einer davon, entzündet sich in der Sitzung des Vilsecker Stadtrats eine intensive Diskussion.

Wie dem Vortrag von Bürgermeister Hans Martin Schertl zu entnehmen war, hatten mehrere Weiherbesitzer an die Stadt geschrieben. Demnach beabsichtigen sie, wasserrechtliche Genehmigungsverfahren, die es bisher nicht gab, beim Landratsamt beziehungsweise beim Wasserwirtschaftsamt einzuleiten, um die Weiher am Altmühlweg zu erhalten. Laut Drittem Bürgermeister Markus Graf handelt es sich gar um „eine historische Weiheranlage, die zu Vilseck gehört wie der Marktplatz oder die Burg, an deren Erhaltung die Stadt Interesse haben muss“.

Die Weiherbesitzer, von denen Anton Kederer Rederecht in der Sitzung gewährt wurde, beklagen, dass in den vergangenen Jahren offenbar nicht ausreichend genug Wasser in den Gewässern gewesen sei. Es bestehe die Gefahr der Verlandung und somit des Verschwindens aus dem Stadtbild. Dem stehe entgegen, dass, grob gesagt, die Weiher, wenn sie bespeist werden, durch das Kanalsystem zwei Häusern am Marktplatz nasse Keller bescheren. Die Weiherinhaber wollten vom Stadtrat unter anderem wissen, ob seitens der Stadt Vilseck eine positive Stellungnahme zu einem wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu erwarten sei. Um es vorweg zu nehmen: Dazu erklärte sich letztlich der Stadtrat dann auch bereit.

Vorher stellte Bürgermeister Hans-Martin Schertl seine Sichtweise dar. Demnach handelt es sich um eine rein privatrechtliche Angelegenheit. Denn, so seine Begründung: "Die Stadt Vilseck ist weder Besitzer der Weiher noch sieht sie sich bemüßig, ein solches Verfahren anzustoßen oder durchzuführen.“ Das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren sei ausschließlich eine Obliegenheit der Weiherbesitzer, mit der Antragstellung beim Landratsamt ergäben sich schließlich auch entsprechende monetäre Verpflichtungen.

In dem von den Weiherbesitzern angestrebten Genehmigungsverfahren werde die Stadt Vilseck ebenfalls gehört. Dabei werde die Kommune darauf hinweisen müssen, dass sie keine Garantie für eine Mindestwassermenge abgeben könne. „Die Stadt ist nicht für den Zustand der Leitungen ab dem Wehr verantwortlich“, sagte Schertl, diese Leitungen lägen teilweise im Altmühlweg. Die Stadt werde auch keine finanziellen Leistungen für eine Reparatur der Leitungen ab dem Wehr erbringen, kündigte Schertl an. Immerhin: Die Stadt will sich grundsätzlich für den Erhalt der Weiher aussprechen. Das war Konsens, womit die Weiherbesitzer scheinbar zufrieden waren.

Vilseck03.11.2020
 
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