Vilseck
25.10.2024 - 14:22 Uhr

Dem Vilsecker Stadtrat sind vorgesehene Windrad-Standorte zu nah an den Ortschaften

Die Benennung von Potenzialflächen für die Windkraft war in der jüngsten Sitzung des Vilsecker Stadtrats dominierendes Thema. Dabei sprach auch eine Vertreterin des Energietechnischen Zentrums Nordoberpfalz.

Der Vilsecker Stadtrat votiert einstimmig für die Herausnahme der Flächen bei Altmannsberg und Forstlohe sowie der beiden Flächen bei Wickenricht und Hohenzant/Ebersbach aus dem Regionalplanentwurf. Symbolbild: Portner
Der Vilsecker Stadtrat votiert einstimmig für die Herausnahme der Flächen bei Altmannsberg und Forstlohe sowie der beiden Flächen bei Wickenricht und Hohenzant/Ebersbach aus dem Regionalplanentwurf.

Ergänzend zur Berichterstattung über die Zusammenkunft (Ausgabe vom 23. Oktober, Seite 19, "Alle vier Potenzialflächen für Windkraft fallen durch") teilt die Stadt nun einige interessante Hintergrundinformationen mit. Vor dem Gremium erläuterte Corinna Loewert vom Energietechnischen Zentrum Nordoberpfalz den Stand hinsichtlich der Ausweisung von möglichen Flächen für Windkraft im Regionalplan.

Zur Vorgeschichte: Die Stadt Vilseck hatte im März 2023 vier potenzielle Flächen an den Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord gemeldet: Wickenricht, Altmannsberg, Hohenzant/Ebersbach und den Staatswald Forstlohe in Richtung Freihung. Anhand eines Schaubildes zeigte Loewert auf, dass der Regionale Planungsverband Oberpfalz-Nord selbständig zwei Flächen herausgenommen hat, da diese Gebiete nach naturschutzfachlicher Prüfung als sogenanntes „Dichtezentrum Natur- und Artenschutz“ künftig nicht als Windenergiegebiet zur Verfügung stehen können.

Zum einen handelt es sich laut Loewert um das Gebiet bei Altmannsberg, zum anderen um die Forstlohe. Bei beiden Flächen ist ein Seeadler- und Fischadlervorkommen kartiert, deshalb könne nach derzeitigem Rechtsstand hier kein Windenergiegebiet ausgewiesen werden. Für das Gebiet Altmannsberg habe ein potenzieller Investor eine Bauvoranfrage eingereicht, in deren Rahmen auch entgegenstehende militärische Interessen geprüft worden seien. Das Ergebnis: Seitens der Wehrbereichsverwaltung bestehen keine Einwände gegen die Errichtung eines Windrads.

In der Diskussion um den geplanten Standort bei Wickenricht wies Loewert darauf hin, dass bereits der Planungsverband den bisherigen Flächenumfang von 25 auf 18 Hektar wegen der Überlagerung durch ein „Dichtezentrum Natur- und Artenschutz“ verringert habe.

Zudem liege dieses Gebiet nur etwa 500 Meter von der nächstgelegenen Wohnbebauung der Ortschaft Wickenricht entfernt. Der Stadtrat betrachtet Abstände von 500 Metern aus immissionsschutzrechtlicher Sicht als problematisch, da die topographische Lage des Windpotenzialgebiets zur Ortschaft nahelegt, dass deutliche Schallimmissionen und auch Schattenschlag in Wickenricht zu verzeichnen sind.

Unabhängig davon, ob es sich um Wohnbebauung in einem beplanten Gebiet im Innenbereich oder im Außenbereich handelt, wäre ein Mindestabstand von 1000 Metern zur Erreichung der Anforderungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zielführend, heißt es in der Info der Stadt. Dementsprechend sehe der Stadtrat auch die geringen Abstände zu den Ortschaften Oberweißenbach und Boden kritisch.

Als weiteres potenzielles Windgebiet, das die Stadt Vilseck dem Planungsverband gemeldet hatte, sprach Loewert die Flächen bei Hohenzant/Ebersbach an. Dieses Gebiet wurde ursprünglich mit einem Flächenumfang von rund 68 Hektar gemeldet und wurde im Fortschreibungsentwurf mit dem gleichen Flächenumfang beibehalten. Es liegt in westlicher Richtung aber nur etwa 500 Meter von der Ortschaft Hohenzant und in nordöstlicher Richtung nur rund 700 Meter von der Ortschaft Ebersbach entfernt.

Diese geringen Abstände erachtet der Stadtrat, wie die Stadt Vilseck mitteilt, aus immissionsschutzrechtlicher Sicht als schwierig, da die topographische Lage des Windpotenzialgebiets zu den beiden Ortschaften ebenfalls nahelegt, dass deutliche Schallimmissionen und auch Schattenschlag (in Ebersbach) zu verzeichnen sind. Auch in diesem Gebiet wäre ein Mindestabstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung zur Erreichung der Anforderungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zielführend.

In der abschließenden Abstimmung über die vier Gebiete bestätigte der Stadtrat einstimmig die Herausnahme der beiden Flächen bei Altmannsberg und Forstlohe durch den Planungsverband. Zudem stimmte er ebenfalls für die künftige Herausnahme der beiden Flächen bei Wickenricht und Hohenzant/Ebersbach aus dem Regionalplanentwurf.

 
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