Die Mitglieder des Bauausschusses hatten in der Sitzung am Mittwoch im Vohenstraußer Rathaus keine Einwände gegen die vorliegenden Bauanträge. Und so fiel die Zwischenbilanz des Bürgermeisters sehr positiv aus: "Der Bauboom nimmt Geschwindigkeit auf. Allerdings werden die Verzögerungen bei den Materiallieferungen das etwas ausbremsen und die Sache wohl auch verteuern." Begrüßenswert sei die Tatsache, dass viele Bauherren ihr Glück wieder in der Dorfmitte suchen. Bei der gewünschten Innenverdichtung sei man auf einem sehr guten Weg.
Während der Sitzung kam das Thema "Digitaler Bauantrag" zur Sprache. Die Neuerung, dass Bauherren ihren Antrag digital oder wie gehabt in Papierform beim Landratsamt Neustadt/WN abgeben, werde von allen Beteiligten aufmerksam verfolgt. Bürgermeister Wutzlhofer ist noch etwas skeptisch: "Ob das die erhoffte Zeitersparnis einbringt? Ich hab da noch so meine Bedenken bis es sich mal richtig eingespielt hat." Bauamtsleiter Markus Wildenauer erklärte kurz das Prozedere. Einige Ausschussmitglieder können als Bauunternehmer ein Lied von der derzeitigen Lage singen. Bislang, so der einhellige Tenor, gehe es mit den Baugenehmigungen von Seiten des Landratsamts noch sehr langsam voran. Wildenauer wies darauf hin, dass die vom Landtag verabschiedete Genehmigungsfiktion am 1. Mai in Kraft treten werde. Danach gilt künftig ein Antrag als genehmigt, wenn nach einer Frist von drei Monaten keine Entscheidung vorliegt.
Swimmingpool in Lämersdorf
Folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Kaimling (Nähe Ellerweg), Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Carport und Geräteraum im Saarweg 30 in Kaimling. Beim Antrag zur Errichtung dreier Garagen sowie einer Rundbogenhalle im Gewerbegebiet, Am Forst 5, gab es laut Wutzlhofer ein Problem. Die Rundbogenhalle widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Es sei in diesem Fall eine Befreiung auszusprechen. Der Bürgermeister wie auch die Ausschussmitglieder hatten keine Einwände. In Lämersdorf darf ein Swimmingpool mit Nebengebäude gebaut werden.
Im Vorfeld hatte der Rathauschef schon einigen Bauanträgen das Einvernehmen erteilt: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Fahrenbergstraße 4 und 4a in Altenstadt bei Vohenstrauß, Teilabbruch und Umbau mit Aufstockung des bestehenden Wohnhauses sowie Anbau einer Kleingarage in der Herrenstraße 2 in Kaimling und Neubau einer Doppelgarage in Vohenstrauß, Hinterm Freibad. "Nicht recht glücklich" sei der Bürgermeister hingegen mit dem Antrag zur Errichtung einer Plakatwerbetafel für wechselnde Produktwerbung am Anwesen Altenstadter Straße 21. "Wir haben fast alle Werbetafeln entfernen lassen. Wenn es regnet, liegt der ganze Dreck auf den Gehwegen herum. Der Bauhof muss das dann wegmachen." In diesem Fall handle es sich aber um Privatgrund. Der Antrag liege dem Landratsamt zur Genehmigung vor.
Drei-Monats-Frist
Bauen soll in Bayern künftig einfacher und schneller gehen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Landtag am 2. Dezember 2020 die umfassende Reform der Bauordnung beschlossen. Ein zentraler Punkt ist die sogenannte Genehmigungsfiktion: Baugenehmigungen sollen künftig maximal drei Monate dauern – liegt dann keine Entscheidung vor, gilt ein Antrag automatisch als genehmigt.
- Diese Regelung gilt für Bauanträge, die ab dem 1. Mai 2021 eingereicht werden.
- Für Vorhaben, die im vereinfachten Genehmigungsverfahren geführt werden und die die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes zu Wohnzwecken zum Ziel haben, gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet.
- Die Drei-Monats-Frist beginnt drei Wochen nach Zugang der gemeindlichen Stellungnahme beziehungsweise drei Wochen nach Zugang der geforderten vollständigen Unterlagen.
- Eine Fristverlängerung kann in Betracht kommen, wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigert
hat und die untere Bauaufsichtsbehörde über die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens zu
entscheiden hat. Gerade hier dient die Fristverlängerung der Beschleunigung: Dem Antragsteller ist
durch eine Genehmigung, die ein rechtswidrig verweigertes Einvernehmen ersetzt, im Regelfall mehr
gedient, als wenn er gegen eine ablehnende Entscheidung den Rechtsweg beschreiten muss. - Entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde nicht und hat sie die Frist zur Entscheidung auch nicht
verlängert, gilt der Bauantrag mit Ablauf der Dreimonatsfrist als genehmigt.
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