Fast 20 Jahre soll das Ehepaar keine Beiträge für die Sozialversicherung seiner Mitarbeiterin geleistet haben. Die Staatsanwaltschaft listete in der Sitzung über 200 Fälle auf. Der entstandene Schaden für die Sozialkassen wurde auf fast 87 000 Euro geschätzt.
Vor wenigen Tagen kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Regensburg. Das hat in einem Urteil die beiden Glaswaren-Hersteller des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 211 tatmehrheitlichen Fällen schuldig gesprochen, wie Gerichtssprecher Thomas Schug auf Anfrage von Oberpfalz-Medien mitteilte. Beide Angeklagte wurden jeweils zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen verurteilt, einmal 4000 Euro und einmal 2000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.
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