Wenn Jagdvorstände, Jäger und Revierinhaber an einem Tisch sitzen, geht es ums Eingemachte. Forstdirektor Gerhard Hösl stellte den Hegegemeinschaften Floß und Vohenstrauß im Gasthaus „Zirlwirt“ im Beisein des stellvertretenden Forstbetriebsleiters Flossenbürg, Forstrat Ingo Greim, des Flosser Revierleiters Sebastian Höllerer sowie der Hegeringleiter Peter Wild (Vohenstrauß) und Hans Dittrich (Floß) das Verbissgutachten vor. Dieses bildet die Grundlage für die Planung der Abschusszahlen in den nächsten drei Jahren. Der Wald stehe zunehmend im öffentlichen Interesse, sei es in der Erholfunktion oder im Wasser- und Bodenschutz. Hösl, der das Gutachten objektiv erstellte, versuchte den Teilnehmern seine klare Entscheidung zu erläutern. Anscheinend tun sich die Jäger in den Waldgebieten Floß schwer mit dem Wildabschuss, denn insgesamt ist in diesen Bereichen die Verbissbelastung gegenüber der letzten Aufnahme weiter angestiegen.
„Die Hegegemeinschaft Floß ist ein Sorgenkind“, gab der Redner offen zu. Obgleich nicht alle Areale über einen Kamm geschert werden dürften. Beim Laubholz liegt der Leitverbiss bei über 27 Prozent. Insbesondere die waldbaulich sehr wichtigen Mischbaumarten wie die Edellaubholzer, Tanne, Eiche und sonstiges Laubholz leiden unter dem starken Verbiss. „Der Laubholzanteil ist in diesem Bereich höher als in anderen Gebieten. Da ist Potential da.“ Während aber in den Staatsjagdrevieren dort im östlichen Teil der Hegegemeinschaft die Verbissbelastung als tragbar eingestuft wurde, sei der übrige Teil der Hegegemeinschaft deutlich stärker belastet. „Da gibt es einen Wahnsinnsverbiss.“ Hösl ordnete daher die Verbissbelastung der Hegegemeinschaft Floß „als zu hoch ein“. Deshalb sei folglich auch der Abschuss zu erhöhen. Hösl merkte jedoch auch an, dass sich seit dem letzten Verbissgutachten vor drei Jahren bisher keine Veränderung einstellte.
„In den vergangenen Perioden kann ich leider keine positiven Veränderungen feststellen. Man müsste sich schon einmal überlegen mehr Wild zu schießen.“ Hösl bedauerte, dass die Untere Jagdbehörde im Landkreis Neustadt/WN die vorgelegten Vegetationsgutachten nicht immer konsequent umsetzt. Jetzt gebe es sogar vom 11. Januar ein entsprechendes Urteil vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Darin heißt es: „Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof warnt vor Amtshaftungsansprüchen.“ Das bedeute, dass der Waldbesitzer tatsächlich auch einen Anspruch darauf habe, dass die Vorgabe im Vegetationsgutachten ausgeführt werden. „Wenn da drin steht, dass der Abschuss erhöht werden sollte, dann soll der auch erhöht werden“, bekräftigte der Amtsleiter.
Hösl wartet nur auf die erste Klage. „Was dann passiert, wenn das Gutachten nicht umgesetzt wurde?“ Soweit sollte es jedoch nicht kommen. Vielmehr sollten die Jäger das Gutachten als Hilfsmittel verwenden und sich an die festgesetzten Maßstäbe halten und diese Verantwortung auch mit den Jagdgenossenschaften akzeptieren. Waldbesitzer müssten ebenfalls einen Beitrag leisten und mit einer entsprechenden Durchforstung „Licht in den Wald bringen“. Klassiker sei für ihn der Truppenübungsplatz Grafenwöhr, der sicher den höchsten Wildbestand in seinem Amtsbereich vorweist. Der Verbiss sei dort aber nicht dramatisch. „Die haben es sogar geschafft den höchsten Laubholzanteil hinzubekommen.“ Vermutlich weil der zuständige Revierleiter den vollständigen Hiebsatz von zehn Jahren innerhalb von drei Jahren erfüllte. „Dadurch haben sie Licht in den Wald gebracht.“
Als „noch tragbar“ attestierte der Experte die Belastung in der Hegegemeinschaft Vohenstrauß. Die Altbestände dort sind stark von Nadelholz dominiert. Vereinzelt kommen aber auch Mischbaumarten wie Buche, Edellaubhölzer, Eiche und Tanne vor. Damit sei das Potential zur Entstehung von waldbaulich notwendigen standortsgemäßen und klimatoleranten Mischbeständen zumindest teilweise gegeben. Allerdings zeigt die Verjüngungsinventur auch deutlich, dass die Verbissbelastung auch hier mit zwölf Prozent bei Laubholz und Tanne leicht angestiegen sei, führte Hösl aus. Wenn gleich er das Ergebnis nicht überbewerten wolle. Bei der Buche, der wichtigsten Baumart der natürlichen Waldgesellschaft, liege der Leittriebverbiss mit sieben Prozent noch auf tragbarem Niveau. Alle anderen Laubbaumarten und die Tanne leiden sehr stark unter dem Verbissdruck, so dass ein erfolgreiches Aufwachsen der ankommenden Naturverjüngung ohne Schutzmaßnahme kaum möglich ist. „Der Abschuss ist in Anbetracht der waldbaulichen Notwendigkeit, weiterhin klimatolerante Mischbaumarten in die nadelholzdominierten Altbestände einzubringen, unbedingt beizubehalten“, forderte der Forstdirektor. Ein Schwerpunkt des Verbisses liegt nach wie vor im Stadtwald Vohenstrauß.
Daher empfahl Hösl zumindest in diesem Bereich den Abschuss zu erhöhen. Oberstes Ziel sei es, dass Revierinhaber und Jagdvorstand einvernehmlich Abschusspläne aufstellen, die auch dem Waldverjüngungsziel Rechnung tragen und so von der Unteren Jagdbehörde als gesetzeskonforme Abschusspläne bestätigt werden können. Hösl appellierte an das eigenverantwortliche Handeln aller Beteiligten. Als Richtwerte gab die Regierung der Oberpfalz folgende Werte heraus: Wenn die Verbissbelastung wiederholt als zu hoch eingestuft wurde sollten die Abschusszahlen um mindestens 20 Prozent erhöht werden. Ist die Verbissbelastung erstmals zu hoch, dann fordert die Behörde eine Erhöhung um mindestens 15 Prozent. Weiter regte der Forstdirektor jährliche Waldbegänge von Jagdpächtern und Waldbesitzern an sowie Verjüngungsmaßnahmen. „Das Wichtigste für mich, ist miteinander reden.“













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