In der ersten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses in der neuen Legislaturperiode lag erneut ein Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von neun Reihenhäusern auf dem Gelände "Zwischen den Städten 20" vor. Für Bauträger scheine das Grundstück, eine knapp 3000 Quadratmeter große Freifläche, ein begehrtes Objekt zu sein, mutmaßte Bürgermeister Andreas Wutzlhofer im großen Rathaussaal. Schon einmal sei bei der Stadt für das Areal eine Bauvoranfrage eingegangen, später aber zurückgezogen worden, teilte er mit. Darum sei das laufende Verfahren auch eingestellt worden. Die Grundstückseigentümer seien jedoch offenbar auf der Suche nach einer anderen Verwendung.
Er und viele andere seien überrascht gewesen, als sie in der Vergangenheit einen Messwagen dort entdeckten, sagte Wutzlhofer. Jetzt sei ein entsprechender Antrag auf Vorbescheid für den Neubau von neun Reihenhäusern aufgeschlagen, der nun vom Ausschuss zu behandeln war. „Es geht darum, ob wir das gemeindliche Einvernehmen erteilen oder nicht“, erläuterte der Bürgermeister den neuen Stadträten. Stellvertretender Bauamtsleiter Markus Wildenauer legte Michael Karl, Josef Maier, Anna Wutzlhofer, Hans Bayerl (alle CSU), Stephanie Töppel, Bernhard Kleber (beide Freie Wähler), Michael Gösl (FDP/UW) und Bernd Koller (SPD) die Planungen vor, damit diese sich ein Bild von dem Bauvorhaben machen konnten.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgezeichnet. Kurios sei an der Geschichte, dass das Areal als Außenbereich im Innenbereich gilt, so die Erläuterungen. Die Baubehörde am Landratsamt Neustadt/WN lasse es als Außenbereich gelten. Beim vorhergehenden Antrag habe das Landratsamt deshalb den Vorbescheid auch nicht genehmigt, erklärte Bürgermeister Andreas Wutzlhofer. Dem Vernehmen nach sei dort eine Bauleitplanung nötig gewesen und die Stadt hätte einen Bebauungsplan aufstellen müssen, so die damalige Ansicht des Landratsamts.
Das Bauvorhaben sei nicht privilegiert, da es keinem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb diene, führte der Bürgermeister aus. Allerdings könne das Einvernehmen durchaus erteilt werden, wenn keine öffentlichen Belange beeinträchtigt seien. Doch es seien hier öffentliche und vor allem emissionsschutzrechtliche Belange betroffen, die auch von den Fachbehörden – wie Technischer Umweltschutz und Landwirtschaftsamt – so festgestellt worden seien: In unmittelbarer Nähe liege ein Bauernhof, was ein gewisses Konfliktpotential berge, machte Wutzlhofer deutlich. Schädliche Umwelteinflüsse könnten sowohl vom Objekt in Sachen Lärm als auch vom landwirtschaftlichen Betrieb ausgehen, und damit seien öffentliche Belange betroffen.
Die städtische Verwaltung fasste den Beschlussvorschlag so, dass das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird. Michael Gösl fragte nach, ob ein Erdwall zur Abgrenzung zum landwirtschaftlichen Anwesen vorgesehen sei. „Das hat uns in der Entscheidung jetzt nicht zu interessieren“, entgegnete der Bürgermeister als Sitzungsleiter. Michael Karl vertrat die Ansicht, dass eine Bauleitplanung für einen privaten Investor nicht in Frage komme, denn sonst schaffe man einen Präzedenzfall und rufe auch andere Grundstücksinhaber auf den Plan. Ob die Planungen für so ein großes Projekt selbst für einen Innenbereich genehmigungsfähig wären, sei dahingestellt, denn die Gebäude müssten sich in die bestehende Bebauung einfügen, merkte der Stadtchef an.
Leider hätten Zuhörer kein Rederecht, würgte Wutzlhofer eine Meldung aus dem Publikum ab. Allerdings waren die Ausschussmitglieder unisono einverstanden, dass sich der betroffene Landwirt zu Wort melden durfte. Die vergangene Nacht sei ein Beispiel dafür gewesen, wie lange hin und wieder auf einem landwirtschaftlichen Betrieb gearbeitet werden müsse, betonte der Bauer. Bis 23 Uhr habe er Heuballen gestapelt, dann seien in der Maschinenhalle noch die Geräte aufgeräumt worden. Als er gerade seinen Stall habe absperren wollen, habe er noch eine kalbende Kuh entdeckt und um 23.30 Uhr deswegen noch einmal die Melkanlage eingeschaltet, um bei dem neugeborenen Kalb möglichst schnell die Kolostrumversorgung sicherzustellen, berichtete der Landwirt.
Die nächsten Anwohner seien mit der Grundstücksgrenze gerade einmal acht Meter von der Maschinenhalle weg. „Ich bräuchte mich also nicht wundern, wenn am nächsten Tag ein Nachbar vor der Stalltür stehen würde, der sich aufregt, weil er vielleicht Schichtarbeiter ist und frühmorgens zur Arbeit muss“, machte der Bauer deutlich. Wenn er dann in den Ebay-Kleinanzeigen für das geplante Objekt werbemäßig lese: „Genießen Sie Ihre Sonnenstunden in ruhiger Lage“, dann könne er nur den Kopf schütteln, denn um sein landwirtschaftliche Anwesen herum sei es alles andere als ruhig. Futter heran schaffen, Gülle und Mist ausfahren, der Besamungstechniker, Tierarzt, Viehhändler, Fütterungsberater, Futtermittelhändler und das Milchauto sorgen für ein erhöhtes Verkehrsaufkommen. Und sollten sich die Abfahrtszeiten für die Milch ändern, könne es durchaus sein, dass diese erst nachts um 24 Uhr abgefahren werde, gab der Bauer des Weiteren zu bedenken. „Sollte hier so ein Wohnprojekt verwirklicht werden, sehe ich keine Zukunft mehr für unsere Landwirtschaft.“
Auch Bernd Koller bekräftigte die Geruchsbelästigungen für Anwohner, die bekanntlich von einem Viehstall ausgehen. Einstimmig fassten die Ausschussmitglieder den Beschluss, das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Vorbescheid nicht zu erteilen. Die Verwaltung wird dazu ausreichend Stellung nehmen. Es könne aber durchaus sein, dass die Baubehörde am Landratsamt zu einer anderen Erkenntnis komme und das nicht erteilte Einvernehmen ersetze, hieß es. „Das liegt aber dann nicht in unserer Entscheidung, aber das muss man der Vollständigkeit halber sagen“, merkte der Rathauschef abschließend an.
Größerer Balkon, landwirtschaftliche Hallen, Werbeanlage
Folgende weitere Bauanträge wurden in der Sitzung des Bauauschusses behandelt: Am Galgenberg darf ein Grundstückseigentümer sein Gartenhaus erweitern und eine Terrassenüberdachung aus Glas anbringen. Zumindest erteilte der Bauausschuss dafür das gemeindliche Einvernehmen. Zwar befindet sich das Grundstück im Außenbereich in Richtung Pleystein und ist nicht privilegiert, doch niemand ist dadurch beeinträchtigt und es stören auch keine öffentlichen Belange. Am Wiegenhof 1 darf der Landwirt eine neue Lagerhalle errichten. Der alte Baukörper werde lediglich durch einen neuen ersetzt, informierte stellvertretender Bauamtsleiter Markus Wildenauer. Schließlich gab Bürgermeister Andreas Wutzlhofer auch noch die durch die Verwaltung oder durch ihn behandelten Bauanträge bekannt. "Zwischen den Städten 19" will der Eigentümer den Ausbau des bestehenden Dachgeschosses zu einer Wohneinheit vornehmen und zudem den Balkon erweitern. Dieses Vorhaben sahen die Ausschussmitglieder als völlig unproblematisch an. "An der Auenstraße 16" soll eine Terrassenüberdachung mit Windschutz an das Wohngebäude angebaut werden. Als Lückenschließung und Innenverdichtung bezeichnete Wutzlhofer den Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Pleysteiner Straße 29. „Das entspricht auch den Vorstellungen von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Flächenfraß zu vermeiden.“ In Kaimling, Baumgarten 5, entsteht der Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen-Bergehalle. Ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen wurde für die Anbringung einer Werbeanlage am Marktplatz 32 erteilt. Dort zieht die Allianz-Versicherung ein paar Häuser weiter in die ehemaligen Büroräume des Fotostudios Kraus um. Die Werbeanlage wurde zuvor mit dem städtebaulichen Berater abgesprochen, versicherte der Rathauschef. Sämtliche Bauanträge werden nun an die zuständige Genehmigungsbehörde im Landkreis Neustadt/WN weitergeleitet. (dob)
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.