Vohenstrauß
29.09.2021 - 13:20 Uhr

Neuer verkehrsberuhigter Bereich in der Wiesenstraße

Die Stadt als zuständige Verkehrsbehörde hat das Umfeld der Kindertagesstätte Don Bosco zu einem verkehrsberuhigten Bereich ausgebaut. Kindergartenkinder sollen dadurch sicherer sein.

Die Wiesenstraße wurde nach der Umgestaltung zum verkehrsberuhigten Bereich ausgebaut, um die Sicherheit der Kindergartenkinder zu erhöhen. Bild: doj
Die Wiesenstraße wurde nach der Umgestaltung zum verkehrsberuhigten Bereich ausgebaut, um die Sicherheit der Kindergartenkinder zu erhöhen.

Für die Kindergarteneltern der Kindertagesstätte „Don Bosco“ gibt es in der Wiesenstraße bei der Anlieferung ihrer Mädchen und Buben neue Verkehrsregeln zu beachten. Nachdem die Wiesenstraße und die Parkplätze im Zuge der Kindergartenrenovierung ebenfalls neu ausgebaut wurden, ordnete die Stadt in diesem kurzen Abschnitt einen verkehrsberuhigten Bereich an, der auch landläufig als Spielstraße bezeichnet wird.

Außendienstleiter Karl Frey sieht bei dieser Maßnahme gerade aufgrund der relativ beengten Straßenverhältnisse bedeutende Vorteile für die Eltern. „Die Sicherheit für die Kinder wird erheblich erhöht, denn Eltern können in diesem Bereich ihre Kinder gefahrloser aussteigen lassen als bisher.“ Aufpassen heißt es allerdings nun auch für die Autofahrer beim Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs, der mit den großen blauen Verkehrszeichen beschildert ist. Bei der Einmündung zur Dr.-Reinhard-Straße sind die Verkehrsteilnehmer, die den verkehrsberuhigten Bereich verlassen, gegenüber dem Autofahrer, der aus der Dr.-Reinhard-Straße kommt, nicht mehr vorfahrtsberechtigt.

Fahrzeuge dürfen auf dem gesamten Areal nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dagegen dürfen Fußgänger die gesamte Straßenbreite benutzen, da es verkehrsrechtlich keine Abtrennung zwischen Fahrbahn und Gehweg gibt. Allerdings darf der Fußgänger seinerseits den Fahrzeugverkehr nicht gefährden oder behindern. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten. Weiter gilt es zu beachten, dass Autos nur auf den eigens gekennzeichneten Parkflächen geparkt werden dürfen. Ausgenommen ist nur das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Das Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs ist gleichgestellt mit dem Verlassen eines Grundstückes.

Die Wiesenstraße wurde nach der Umgestaltung zum verkehrsberuhigten Bereich ausgebaut, um die Sicherheit der Kindergartenkinder zu erhöhen. Bild: doj
Die Wiesenstraße wurde nach der Umgestaltung zum verkehrsberuhigten Bereich ausgebaut, um die Sicherheit der Kindergartenkinder zu erhöhen.
 
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