Dekan Thomas Guba vom Evangelisch-Lutherischen Dekanat Weiden war am Dienstagmorgen überrascht, als er von den nächtlichen Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz hinsichtlich der Ostergottesdienste hörte. Die Regierungschefs von Bund und Ländern hatten vereinbart, "auf die Religionsgemeinschaften zuzugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen." "Ich war wie vom Blitz getroffen. Ich hätte nicht damit gerechnet, dass dieses Thema zur Diskussion steht", erklärt Guba. Die Ostergottesdienste seien doch bereits geplant.
"Ich bin schon etwas frustriert. Traut man uns nicht zu, den Infektionsschutz einzuhalten? Das wäre das zweite Ostern hintereinander ohne Präsenzgottesdienste." Der Dekan stellt die Bedeutung der Kar- und Ostertage heraus: "Die Tage von Gründonnerstag bis Ostermontag sind eine wichtige und intensive Zeit im Kirchenjahr. Eine virtuelle Feier kann doch das Erlebnis im Gottesdienst nicht ersetzen." Er habe alle Pfarrer darüber informiert, vorerst in alle Richtungen zu planen - "auch in die virtuelle Richtung" - solange keine klare Entscheidung auf dem Tisch liege.
Sterbestunde virtuell nicht nachvollziehbar
"Sicher, es gibt auf alle Fälle einen Karfreitagsgottesdienst, der von OTV übertragen wird. Aber das ist doch kein Ersatz. Die Sterbestunde an Karfreitag lässt sich virtuell nicht nachvollziehen", betont Guba. Es sei enttäuschend und frustrierend: "Wir haben sehr ausgereifte Gottesdienstkonzepte. Viele Pfarrer haben alles gut durchdacht. Mit Anmeldungen, damit nicht zu viele Leute kommen. Und jetzt kann man all die Pläne vielleicht in die Tonne treten." Die Menschen könnten manche Entscheidungen zur Eindämmung der Pandemie nicht mehr nachvollziehen. "Und in diese Kategorie fällt auch diese Entscheidung. Es gibt so viele Menschen, die sagen, dass ihnen die Gottesdienste unheimlich gut tun. Allein die Orgel zu hören, ist wichtig in einer Zeit, wo es keinerlei Kultur gibt."
Der Vohenstraußer Dekan Alexander Hösl reagierte am Dienstag kurz vor 13 Uhr mit großer Erleichterung, als Ministerpräsident Markus Söder in der Pressekonferenz klarstellte, dass die Ostergottesdienste nach der geltenden Feiertagsregelung gehandhabt werden können. "Das heißt für mich, wir dürfen Ostern mit Präsenzgottesdiensten feiern. Und darüber bin ich wirklich froh", so Hösl. "Alles andere wäre nicht hinnehmbar gewesen. Wir hatten ja schon im vergangenen Jahr einen großen Einschnitt. Das sind nun mal unsere Hochfeste." Wie schon an Weihnachten würde man auf das bestehende und funktionierende Hygienekonzept zurückgreifen: "Wir ziehen das durch und halten uns an die Regeln."
Ärger zu verspüren
Der Weidener Dekan Johannes Lukas berichtete Oberpfalz-Medien auf Anfrage von der am Dienstagvormittag stattfindenden virtuellen Priesterratssitzung, in der es natürlich auch um das aktuelle Thema Ostermessen gegangen sei. Lukas: "Es war schon etwas Ärger zu verspüren, dass man mit dieser Bitte den Schwarzen Peter nun der Kirche zuschieben will." Lukas wird die klare Ansage des Bistums noch abwarten, ist aber für alle Entscheidungen gewappnet: "Wir streamen ja jetzt schon alle unsere Sonntagsgottesdienste und werden das auch über Ostern so machen."
Pfarrer Edmund Prechtl aus Pressath wäre "schon sehr froh, wenn wir Ostern in der Kirche feiern könnten". Er warte noch auf die Vorgaben der Diözese. Die Erfahrung aus den vergangenen Monaten zeige, dass sich in den großen Kirchen bislang noch niemand angesteckt habe. "Bei uns in Pressath sind es gerade mal 59 Leute, die durch die Abstandsregelung noch in der Kirche Platz finden", erklärt der Geistliche. Alle würden sich redlich bemühen, die Hygienekonzepte und Schutzmaßnahmen einzuhalten. Seit Montag können sich die Gläubigen für die Kar- und Ostergottesdienste anmelden. "Unabhängig davon planen wir von Gründonnerstag bis Ostermontag live zu streamen."
Unmut einer Katholikin
Auf die neuen Corona-Beschlüsse gibt es bereits erste Reaktionen auch von Seiten der Gläubigen. Die Weidenerin Ursula Lindner meldete sich am Dienstagmorgen bei Oberpfalz-Medien, als noch nicht ganz klar war, wie die Bayerische Staatregierung den besagten Beschluss auf Länderebene umsetzen würde. Die 74-Jährige ging dabei mit den Verantwortlichen hart ins Gericht: "Bis jetzt war ich größtenteils mit den Corona-Beschränkungen einverstanden. Aber allmählich platzt mir der Kragen. Diese unsäglichen Querdenker-Demonstrationen durften - mir völlig unverständlich - ohne Maskenschutz und mit überhöhter Anzahl stattfinden. Verantwortungslose Urlauber dürfen nach Mallorca fliegen und bringen bei ihrer Rückkehr die Infektion gleich mit, aber gut geregelte und verantwortungsvolle Gottesdienste an Ostern sollen nicht stattfinden. Gottesdienstbesucher sind jedenfalls sehr diszipliniert, was man von den genannten Gruppen wahrlich nicht behaupten kann. Und die Verantwortlichen der Kirchen lassen sich das offensichtlich leider gefallen." Die 74-jährige Katholikin besucht regelmäßig Gottesdienste in verschiedenen Kirchen. "Ich kann mir daher ein gutes Bild machen von den Hygienekonzepten und den Kirchenbesuchern. Die sind alle dermaßen diszipliniert. Ich glaube nicht, dass sich da jemand anstecken kann."
Auszug aus den Hygienevorschriften der Diözese Regensburg für Gottesdienste
- Desinfektionsmittel und FFP2-Masken sind bereitzuhalten, auch am Eingang ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen.
- Für die Gottesdiensteilnehmer gilt FFP2-Maskenpflicht.
- Kein Weihwasser in den Weihwasserbecken, gegebenenfalls können kontaktlose Weihwasserspender eingesetzt werden.
- Der Friedensgruß durch Handreichung oder Umarmung hat zu unterbleiben.
- Der Gemeindegesang im Gottesdienst ist untersagt. Der Gesang von Zelebranten und Kantoren und die Verwendung von Orgel und anderen Instrumenten sind möglich. Nur wo der Platz ausreicht, können auch der Raumgröße entsprechende Vokal- oder Instrumentalgruppen zum Einsatz kommen.
- In der Liturgie gebrauchte Gegenstände (zum Beispiel Gotteslob) sind nach der Feier des Gottesdienstes für den nachfolgenden Gottesdienst zu desinfizieren, Sitzplätze und Orte der Liturgie sind gründlich zu reinigen. Dies ist nicht verpflichtend, wenn der nächste Gebrauch erst am nächsten Tag erfolgt.
- In der Heiligen Messe wird bis auf Weiteres die Kommunion nur als Handkommunion gereicht, Mundkommunion ist nur als Einzelkommunion zum Beispiel für Kranke oder nach der Messe möglich und erfordert die Desinfektion der Hand vor und nach jeder Kommunion.
- Eine Kontrolle/ein Ordnungsdienst am Eingang kann bei Bedarf helfen, dass die ermittelte
Aufnahmekapazität und die Abstandsregelung bei Betreten und Verlassen der Kirche zuverlässig eingehalten werden und Ansammlungen vor der Kirche nicht zustande kommen. - Es wird ein Plan erstellt, nach dem alle der ermittelten Aufnahmekapazität entsprechenden
Sitzplätze und die Laufwege markiert werden. - Wenn mehr als die Höchstzahl der zugelassenen Teilnehmer zu erwarten sind, bedarf es eines Anmeldeverfahrens, um Ansammlungen vor der Kirche zu vermeiden.






















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