Sofern die noch erforderlichen Nachweise vorgelegt werden, wird erstmals dem Bestattungsinstitut Elmar Neumann aus Speichersdorf die allgemeine Zulassung als Bestatter auf den gemeindeeigenen Friedhöfen in Vorbach und Oberbibrach erteilt. Zum entsprechenden Antrag des Bestattungsunternehmens hatte der Gemeinderat in seiner Jahresabschlusssitzung keine Einwände.
Wie Bürgermeister Werner Roder informierte, besitzen derzeit zwei Bestattungsunternehmen eine längerfristige Zulassung, nach der Friedhofs- und Bestattungssatzung auf jeweils fünf Jahre befristet, für die beiden gemeindlichen Friedhöfe. Es sind die Unternehmen Josef Emmerling aus Eschenbach und Monika Pregler aus Kemnath. Nun hat auch das Bestattungsinstitut Elmar Neumann, vertreten durch seinen Geschäftsführer Micha-Rolf Christer, eine entsprechende Zulassung beantragt.
Bereits in den vergangenen Jahren durfte das Speichersdorfer Unternehmen durch Einzelerlaubnis Bestattungen auf den beiden Gottesäckern vornehmen. Entscheidend sei hierbei die Friedhofs- und Bestattungssatzung der Kommune, sagte Roder. Nach seinen Worten hätten danach entsprechende Unternehmen grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf eine entsprechende Zulassung, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Wesentliche Merkmale dabei seien Zuverlässigkeit in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht, Meisterprüfung oder gleichwertige Qualifikation des Bestatters oder eines fachlichen Vertreters und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Das Gemeindeoberhaupt hatte keinen Zweifel, dass durch das Bestattungsunternehmen Neumann diese Voraussetzungen erfüllt würden, wenngleich im einzelnen die Nachweise noch vorzulegen seien. Unter diesen Bedingungen befürwortete der Gemeinderat die beantragte Zulassung einstimmig.
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