Unverständnis herrschte in der jüngsten Sitzung des Vorbacher Gemeinderates über „Kanonier“ Hans Freiberger, dem Bürgermeister der Nachbargemeinde Prebitz. Mit Kanonen auf Spatzen schießen hieß es wegen einer aus Sicht von Bürgermeister Werner Roder unverhältnismäßigen Anordnung des Kollegen aus dem Oberfränkischen, ohne Vorankündigung die Brücke bei Neu-Voita über die Bahnlinie für Fußgänger und Radfahrer zu sperren.
Hintergrund waren Hinweise über einige morsche Holzpfosten und Bretter, die als Brückengeländer zur Absturzsicherung dienen. Schon bisher waren Radfahrer gehalten, wegen des niedrigen Geländers beim Passieren der Brücke vorsorglich abzusteigen und ihr Rad zu schieben, hieß es in der Ratssitzung in Vorbach. Die Bahnbrücke dient vielen Nutzern und Anwohnern als Verbindung zu den Ortschaften Höflas und Menzlas und ist schon seit längerem für Kraftfahrzeuge gesperrt. Nach einer Intervention des Vorbacher Bürgermeisters beim Landratsamt Bayreuth und einem folgenden Ortstermin des Prebitzer Gemeinderates mit Teilnahme des Vorbacher Gemeindechefs sei es zu einem einstimmigen Votum der Prebitzer Gemeinderäte zur Wiederfreigabe der Brücke gekommen, teilte Werner Roder seinem Gremium mit.
Als Baulastträger der Brücke habe die Gemeinde Prebitz anstelle der morschen Holzpfosten nun eine provisorische beidseitige Absicherung mit einem massiven Stahl-Bauzaun vorgenommen, informierte Roder. Aus Sicht des Bürgermeisters sei diese Maßnahme eine eher kurzfristige Lösung zur Gewährleistung der Absturzsicherheit, aber nicht zielführend. „Mittelfristig wird man an einer Sanierung der Brücke oder an einem Ersatzneubau nicht vorbeikommen“, urteilte der Vorbacher Bürgermeister. Hilfreich sei deshalb eine Brückenprüfung einschließlich einer statischen Belastungskontrolle durch Sachverständige der Bahn. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollten die Grundlage für weitere Überlegungen bilden. Denkbar wäre die Ermittlung eines Kostenrahmens. Auch im Interesse der Fußgänger und Radfahrer aus dem Gemeindebereich Vorbach schloss der Bürgermeister eine freiwillige Kostenbeteiligung nach Vorliegen aller Sanierungs- und Kostenfakten nicht aus.
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