Bürgermeister Alexander Goller empfahl in der Gemeinderatssitzung den Feuerwehren Oberbibrach und Vorbach, sich um eine Aufnahme in das Vereinsregister zu kümmern. Zum Thema gab es fachkundige Beratung. Gemeinderätin Anneliese Weber erläuterte die wichtigsten Fragen zu einer Vereinsgründung und nannte praxisrelevante Vorteile zur Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.).
Ihr besonderes Augenmerk widmete sie dabei den Haftungsgrundsätzen eines Vereinsvorstandes. Anneliese Weber warnte: „Während beim e.V. grundsätzlich der Verein haftet, trifft die Haftung beim nicht eingetragenen Verein den Vorstand persönlich.“
Die Gemeinderätin informierte zudem über die Schritte zur Vereinsregisteranmeldung beim örtlichen Amtsgericht und über die Registereintragung, verwies auf äußerst günstige Anmeldegebühren und erinnerte an steuerrechtliche Vorteile. Über allen Entscheidungen stehe allerdings die Freiwilligkeit, betonte Weber und regte ein positives Signal der Vereinsmitglieder an. „Damit schützt der Verein auch das Privatvermögen der Vorstandsmitglieder.“
Sebastian Pittner, selbst Mitglied des Feuerwehr-Vorstands in Vorbach, plädierte für eine „saubere Regelung“ und wünschte sich von der Gemeinde auch die Übernahme eventueller Folgekosten der Beitrittsentscheidung. Nach diesen Plädoyers war für die Ratsversammlung klar: „Wir übernehmen Anmeldegebühren und eventuelle Folgekosten.“ Die Schlussfolgerungen der beiden Feuerwehren bleiben abzuwarten.















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.