Der Etat des Wasserzweckverbandes (WZV) „Vorbacher Gruppe“ für das Haushaltsjahr 2020 ist unter Dach und Fach. Das Gesamtvolumen sinkt dabei. Es beläuft sich auf 845.650 Euro gegenüber 1,16 Millionen Euro im Vorjahr. Durch die im Zusammenhang mit der Sanierung des Tiefbrunnen II erfolgte Kreditaufnahme (180.000 Euro) und einer jährlichen Tilgung beläuft sich die Verschuldung des Zweckverbandes zum Jahresende auf 171.000 Euro.
Das Zahlenwerk erörterte in der Verbandsversammlung im Saal des Gemeindezentrums unter dem Vorsitz von Bürgermeister Alexander Goller (Vorbach) der Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Kirchenthumbach, Michael Eisner. Daraus ging hervor, dass sich der Verwaltungshaushalt gegenüber dem Vorjahr um 133.300 auf 283.300 Euro vermindert. Dies sei im Wesentlichen auf die verstärkten Bewegungen im Bereich der Umsatzsteuer (minus 97.450 Euro) sowie auf geringere Gebühreneinnahmen (minus 24.200 Euro) zurückzuführen. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 38.350 Euro.
Auch der Vermögensetat vermindert sich gegenüber dem Vorjahr (minus 187.700 auf 562.350 Euro), da die Sanierung des Tiefbrunnen II heuer abgeschlossen wird und die Ausgaben hierfür über Verbesserungsbeiträge refinanziert werden. Für dieses Jahr ist zudem eine Zuführung zu den Rücklagen in Höhe von 382.350 Euro notwendig, erläuterte der Kämmerer, so dass zum Jahresende die Rücklagen sich auf 404 724 Euro erhöhen werden. Von dem Wasserzweckverbandgremium wurden sowohl der vorgelegte Haushalt als auch die mittelfristige Finanzplanung und das Investitionsprogramm 2019 mit 2023 ohne Einwände beschlossen.
Die in der konstituierten Sitzung im Juni von den Zwecksverbandsräten beschlossene Entschädigungssatzung wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde als eine rechtswidrige Regelung moniert. Das Gremium beschloss daraufhin eine 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung.
Die Verbandsversammlung nahm die Verlängerung des Übergangszeitraums zur Umsetzung beim Umsatzsteuergesetz bis Ende 2022 zur Kenntnis. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, alle zur Verlängerung des Übergangszeitraums notwendigen Erklärungen gegenüber Dritten abzugeben.












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