Die Bundespolizei hat bei einer Kontrolle an der A 6 einen offenen Haftbefehl gegen einen 49-Jährigen entdeckt. Nach Angaben der Beamten überprüften sie den Mann am Donnerstag bei der Einreise bei Waidhaus und erhielten dabei einen Treffer in der Fahndungsdatei.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth suchte den 49-Jährigen laut Mitteilung mit einem Vollstreckungshaftbefehl. Grundlage war demnach eine Verurteilung des Amtsgerichts Erlangen vom Januar 2026 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Der Mann konnte die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe nach Angaben der Bundespolizei durch die Zahlung der noch offenen Geldstrafe einschließlich der Kosten in Höhe von rund 400 Euro abwenden. Er durfte seine Reise fortsetzen.













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