Waidhaus
20.03.2024 - 09:32 Uhr

Bundes- und Grenzpolizisten entdecken Waffen

Mit mehreren Softair-Waffen im Gepäck erwischten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus einen Mann an der A6. Die Grenzpolizei Waidhaus entdeckte bei einer Kontrolle am gleichen Tag ebenfalls gefährliche Gegenstände.

Ein Arsenal an Softairwaffen stellte die Bundespolizei Waidhaus bei einer Grenzkontrolle an der A6 sicher. Bild: Bundespolizei / exb
Ein Arsenal an Softairwaffen stellte die Bundespolizei Waidhaus bei einer Grenzkontrolle an der A6 sicher.

Die Reise eines 56-jährigen Waffenliebhabers wurde am Dienstagnachmittag, 19. März, durch Beamte der Bundespolizei Waidhaus abrupt unterbrochen. Der Brite war auf der Heimreise von Tschechien nach Großbritannien. Bei der Grenzkontrolle an der A6 in Waidhaus entdeckten die Beamten nach ihrer eigenen Mitteilung ein regelrechtes Waffenarsenal. Die Beamten fanden mehrere Waffen mit Zubehör im Kofferraum des Pkws. Darunter befanden sich ein Butterfly- und ein Springmesser, ein Leuchtpunktzielgerät, zwei Softair-Pistolen, eine Softair-Langwaffe und mehrere Magazine mit Munition. All diese Gegenstände sind nach dem Deutschen Waffengesetz verboten. Der 56-Jährige wollte die Waffen als Filmutensilien nach Großbritannien einführen, hatte hierfür jedoch keine Genehmigung. Das Arsenal ergänzt nun die Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion Waidhaus. Die Bundespolizei eröffnet ein Ermittlungsverfahren wegen mehreren Verstößen gegen das Waffengesetz. Der Mann wurde nach Tschechen zurückgewiesen.

Am gleichen Tag kontrollierten Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus einen Kleintransporter mit tschechischer Zulassung am Grenzübergang an der Staatsstraße in Waidhaus. Wie aus der Pressemitteilung der Grenzpolizei hervorgeht, entdeckten und beschlagnahmten sie bei dem Tschechen einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker und einen Totschläger. Die Staatsanwaltschaft Weiden setzte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 970 Euro fest, die der Mann bezahlte. Ihn erwartet eine Anzeige nach dem Waffengesetz.

 
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