Waidhaus
11.10.2023 - 11:21 Uhr

Bundespolizei entdeckt zwei per Haftbefehl gesuchte Männer

Zwei per Haftbefehl gesuchte Verkehrssünder entdeckte die Bundespolizei Waidhaus am Dienstag. Für einen endete seine Reise in der Justizvollzugsanstalt Amberg.

Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wird und seine Justizschulden nicht zahlt, muss eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Symbolbild: Bundespolizei
Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wird und seine Justizschulden nicht zahlt, muss eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

In der Justizvollzugsanstalt Amberg endete am Dienstag die Reise eines 41-Jährigen. Eine Streife der Kontrolleinheit Verkehrswege / Zoll der Waidhauser Bundespolizei hatte den verurteilten Schwarzfahrer am Mittag in Waidhaus entdeckt. Der Mann war im Dezember durch das Amtsgericht Böblingen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe inklusive Kosten in Höhe von 1.100 Euro verurteilt worden. Da er sich bislang geweigert hatte, seine Justizschulden zu bezahlen, wurde er per Haftbefehl gesucht. Der 41-Jährige wurde festgenommen und zur Bundespolizeiinspektion Waidhaus gebracht. Dort zeigte er sich laut Bundespolizei allerdings erneut zahlungsunwillig. Deshalb muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Amberg absitzen.

Kurz vor Mitternacht entdeckten Zivilfahnder der Bundespolizei in einem Kleintransporter einen 36-Jährigen als Beifahrer, der ebenfalls per Haftbefehl gesucht wurde. Er war durch die Staatsanwaltschaft Zwickau wegen offener Justizschulden in Höhe von 1.400 Euro zur Fahndung ausgeschrieben worden. Das Amtsgericht Plauen hatte den Mann im September 2021 wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. In diesem Fall blieb dem Mann eine Ersatzfreiheitsstrafe erspart, denn seine Ehefrau zahlte die Schulden ihres Mannes bei einer Polizeiwache in Berlin ein. Deshalb durfte der Mann weiterreisen.

 
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