Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus nahmen am Wochenende bei Grenzkontrollen auf der A6 einen gesuchten Dieb fest. Er muss seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Weiden absitzen. Zudem vollstreckten die Bundespolizisten am Sonntag drei weitere Haftbefehle innerhalb kurzer Zeit.
Bei der Kontrolle und Überprüfung der Personalien eines 38-jährigen Rumänen, der als Mitfahrer eines internationalen Linienbusses zur Einreise nach Deutschland saß, stellten die Beamten am Samstag einen nationalen Haftbefehl fest. Das Amtsgericht Ehingen (Donau) hatte den Mann im März des vergangenen Jahres laut Bericht der Bundespolizeiinspektion Waidhaus wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro oder ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Da der Mann die Geldstrafe bislang nicht bezahlt hatte und er darüber hinaus laut Haftbefehl unbekannten Aufenthalts ist, erließ die Staatsanwaltschaft Ulm Haftbefehl gegen ihn. Auch vor Ort konnte der Rumäne die geforderte Geldstrafe nicht begleichen. Die Beamten der Bundespolizei Waidhaus nahmen ihn fest und lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein. Dort muss er nun in den nächsten Wochen die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Bei einer Kontrolle am Sonntag wurden die Beamten auf einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau bei einem slowakischen Staatsangehörigen aufmerksam. Der Mann hatte eine Geldstrafe von 1200 Euro, die er wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz erhalten hatte, nicht bezahlt. Dank der sofortigen Zahlung der Geldstrafe und der zusätzlichen Kosten in Höhe von 82 Euro konnte der Slowake die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Er durfte weiterreisen.
Nur wenig später gingen den Einsatzkräften zwei weitere Gesuchte ins Netz. Ein 41-jähriger slowakischer Staatsangehöriger beglich noch vor Ort seine Justizschulden aus einem Strafverfahren beim Amtsgericht Ludwigsburg aus dem Jahr 2025 wegen Diebstahls mit Waffen. "Der Mann war bei der Kontrolle schon gut vorbereitet", wie es im Polizeibericht heißt. Demnach hatte er den Haftbefehl bereits bei sich in der Tasche und gab zu, die gesuchte Person zu sein. Er bezahlte schließlich per Kartenterminal. Dabei hinterließ er den Beamten knapp 3700 Euro mit einer Debitkarte und durfte weiterreisen.
Auch ein 42-jähriger Verkehrssünder konnte einer im Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe entgehen: Der tschechische Staatsangehörige bezahlte eine Strafe von 800 Euro sowie Kosten des Verfahrens von 86 Euro per Karten. Das Amtsgericht Weiden hatte den Mann im September 2023 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu dieser Geldstrafe verurteilt.
Diese Meldung ist mit Informationen der genannten Polizeidienststelle und mit Unterstützung durch KI erstellt worden.













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