Innerhalb der vergangenen fünf Tage (28. Mai bis 1. Juni) nahmen die Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus acht gesuchte Straftäter fest. Sie wurden mittels Haftbefehl gesucht, wie es in einer Pressemitteilung heißt.
Am Sonntag gingen den Zivilfahndern gleich drei Straftäter ins Netz. In den frühen Morgenstunden kontrollierten sie einen 23-jährigen Rumänen, der von der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Erschleichens von Leistungen gesucht wurde. Er zahlte die 200 Euro Justizschulden und konnte weiterreisen. Kurz darauf nahmen die Zivilfahnder einen 57-jährigen Polen fest, der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde. Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro, die er bereitwillig noch vor Ort bezahlte. Auch er konnte seine Reise fortsetzen. Ein 34-jähriger Pole hatte weniger Glück. Er wurde in Waidhaus kontrolliert und konnte die durch das Amtsgericht Hannover auferlegte Geldstrafe wegen Diebstahls in Höhe von 500 Euro nicht bezahlen. Die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 39 Tagen trat er noch am gleichen Tag in der Justizvollzugsanstalt Weiden an.
Am Dienstag erwischten die Beamten einen 30-jährigen Rumänen, der von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Trunkenheit im Verkehr gesucht wurde. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte ihn im August 2022 zu einer Geldstrafe in Höhe von 5200 Euro. Da er der Betrag nicht bezahlen konnte, muss er nun 120 Tage in der Justizvollzugsanstalt Weiden absitzen.
Einen dreifachen Fahndungserfolg gab es am Mittwoch. Am Vormittag kontrollierte die Bundespolizei einen 23-jährigen Rumänen, der durch das Amtsgericht Schwäbisch-Hall im Mai 2021 wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls zu einer Geldstrafe von 870 Euro verurteilt worden war. Die im Haftbefehl angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen blieb ihm aber erspart. Er konnte seine Schulden begleichen.
Am Mittwochabend nahmen die Beamten aus Waidhaus weitere 1000 Euro Justizschulden ein. Ein 49-Jähriger Bulgare bezahlte sie bereitwillig an der örtlichen Dienststelle.
Kurz darauf wurde ein weiterer Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden vollstreckt. Ein 52-jähriger Bulgare wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch das Amtsgericht Weiden zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro verurteilt. Auch er bezahlte und setzte seine Reise fort.
Ein weiterer Verkehrssünder wurde am Donnerstag festgenommen. Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort war ein 31-jähriger Tscheche zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Euro verurteilt worden, die er bislang nicht bezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft München II ließ ihn per Haftbefehl suchen. Nach Erstattung durfte er weiterfahren.
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