Am Wochenende haben Schleierfahnder der Bundespolizei Waidhaus fünf in Deutschland gesuchte Straftäter auf der A6 entdeckt. So kontrollierten die Zivilfahnder am Samstag kurz nach Mitternacht einen Kastenwagen, in dem gleich zwei der Insassen noch eine Rechnung mit der deutschen Justiz offen hatten. Zunächst kontrollierten die Beamten einen 28-jährigen Mann. Dabei fiel ihnen auf, dass die Staatsanwaltschaft München ihn im März 2022 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verurteilt hatte. Da er das Geld vor Ort nicht bezahlen konnte, muss der Mann für 30 Tage ins Gefängnis.
Bei einem weiteren Mitfahrer des Kastenwagens bemerkten die Beamten ebenfalls einen Haftbefehl. Das Amtsgericht Offenbach hatte den 49-Jährigen im November 2021 zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt, weil er betrunken Auto gefahren ist. Zu dem Gerichtsverfahren erschien der Mann allerdings nicht, weshalb die Staatsanwaltschaft Darmstadt ihn mittels Haftbefehl suchte. Der 49-Jährige konnte die offenen Justizschulden bei der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bezahlen und durfte somit weiterreisen.
Auch ein 26-jähriger Mann konnte seine Schulden in Höhe von 400 Euro vor Ort begleichen. Zollfahnder kontrollierten den Mann in Waidhaus und stellten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg fest. Das Amtsgericht Regensburg suchte den Mann seit Dezember 2021 wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Da er vor Ort bezahlen konnte, durfte er jedoch weiterreisen.
Am Sonntagvormittag konnten die Fahnder der Bundespolizei eine weitere Person festnehmen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim suchte den 41-jährigen Mann wegen unerlaubten Aufenthalts in Deutschland. Das Amtsgericht Mannheim hatte ihm deshalb eine Geldstrafe von 80 Euro aufgebrummt. Das Geld konnte er direkt bezahlen. Da sein Aufenthaltsrecht dieses Mal geklärt war, durfte er weiterfahren.
Ein 48-Jähriger konnte seine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro ebenfalls direkt bezahlen. Das Amtsgericht Dresden hatte den Mann wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Nachdem er bezahlt hatte, durfte er weiterfahren.
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