Fall 1: Am Montagvormittag kontrollierten Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus einen Pkw mit ukrainischer Zulassung. Wie es im Polizeibericht heißt, war das Auto in Waidhaus in Richtung Landesinnere unterwegs. Bei der Kontrolle händigte der ukrainische Fahrer einen polnischen Führerschein aus, der sich bei genauerer Überprüfung als Totalfälschung herausstellte.
In der Nacht von Montag auf Dienstag überprüften Grenzpolizisten aus Waidhaus einen usbekischen Staatsangehörigen, der mit seinem Kleintransporter ebenfalls in Richtung Landesinnere unterwegs war. Bei der Kontrolle händigte er den Bekannten einen usbekischen Führerschein aus. Eine Überprüfung ergab, dass es sich bei dem vorgelegten Dokument ebenfalls um eine totale Fälschung handelte. Eine gültige Fahrerlaubnis konnte der Usbeke nicht vorweisen. Bei beiden Männern wurde die Weiterfahrt unterbunden und die gefälschten Führerschein sichergestellt. Sowohl der Usbeke wie auch der Mann aus der Ukraine erhielten Anzeigen wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.













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