Waidhaus
08.03.2024 - 10:17 Uhr

Fünf Haftbefehle von Grenzpolizei Waidhaus vollstreckt

Die Beamten der Bundespolizei Waidhaus ließen am Donnerstag gleich fünf Mal die Handschellen zuschnappen. Doch nicht alle Verhafteten wanderten ins Gefängnis.

Gleich fünfmal klickten am Donnerstag bei der Bundespolizei Waidhaus die Handschellen. Bild: Bundespolizei Waidhaus/ exb
Gleich fünfmal klickten am Donnerstag bei der Bundespolizei Waidhaus die Handschellen.

Fünfmal haben am Donnerstag, 7. März, die Handschellen der Bundespolizei Waidhaus während einer Kontrolle an der A6 geklickt. Einmal bei einem Rumänen, der von Chişinău nach Barcelona unterwegs war. Als die Beamten seine Personalien prüften, stellten sie fest, dass der 38-Jährige vom Amtsgericht Marienberg verurteilt worden war. Wegen Trunkenheit am Steuer musste der Mann einen Strafbefehl von 1650 Euro bezahlen, heißt es in einer Mitteilung der Bundespolizei. Die Strafe hatte er bis dato nicht bezahlt. Weil der Rumäne sie auch bei der Kontrolle nicht begleichen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen in der JVA Weiden verbüßen.

Anders ein Mann aus Nordmazedonien, der seine Strafe begleichen konnte. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart suchte ihn, da er 900 Euro wegen unerlaubten Aufenthalts zahlen musste. Der 47-Jährige konnte im Anschluss seine Reise von Prag ins Elsass fortsetzen.

Auch ein Armenier konnte seine noch ausstehende Strafe in Höhe von 250 Euro ableisten. Die Staatsanwaltschaft Mannheim verurteilte den 39-Jährigen wegen Diebstahls und schrieb ihn zur Festnahme aus. Allerdings hatte der Mann kein Geld mehr für seine Weiterfahrt oder einen längeren Aufenthalt in Deutschland und trat die Heimreise an.

Ein Moldauer, der auf dem Weg von Pilsen nach Prag war, hatte großes Glück. Ein Bekannter half ihm aus der Patsche. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau suchte den 26-Jährigen mit Strafbefehl, weil er Urkunden gefälscht hatte und eine Strafe in Höhe von 900 Euro bisher nicht gezahlt hatte. Sein Freund zahlte die Justizschulden und bewahrte den Mann vor 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe.

Ein Tscheche hatte weniger Glück. Auf dem Weg nach Barcelona überprüften die Bundespolizisten seine Personalien und stellten fest, dass der 38-Jährige sogar mit zwei Haftbefehlen gesucht wird. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte den Mann ausgeschrieben, weil er zwei Geldstrafen wegen Erschleichen von Leistungen nicht beglichen hatte. Der Tscheche konnte die Strafen in Höhe von 600 und 300 Euro nicht bezahlen. Nun muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen absitzen.

 
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