Waidhaus
20.11.2024 - 12:21 Uhr

Gesuchte Straftäter bezahlen Justizschulden nach Polizeikontrollen in Waidhaus

Die Bundespolizei Waidhaus erwischte am Dienstag gleich zwei Straftäter, die per Haftbefehl gesucht wurden. Ihre Vergehen: Diebstahl und eine Gefährdung des Straßenverkehrs.

Die Bundespolizei Waidhaus vollstreckte gegen einen Dieb und einen Verkehrssünder Haftbefehle. Bild: Bundespolizei
Die Bundespolizei Waidhaus vollstreckte gegen einen Dieb und einen Verkehrssünder Haftbefehle.

Gleich zwei gesuchte Straftäter öffneten am Dienstag, 19. November, nach Polizeikontrollen in Waidhaus ihre Geldbörsen und bezahlten die gegen sie bestehenden Justizschulden. Gegen beide Männer lag ein Haftbefehl vor.

Zuerst kontrollierten Zollbeamte einen 52-jährigen türkischen Staatsbürger. Dabei entdeckten sie eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, die an den 52-jährigen Lkw-Fahrer gerichtet war. Das Amtsgericht Schwabach hatte gegen ihn einen Haftbefehl wegen Gefährdung des Straßenverkehrs erlassen. Weil er im Januar 2022 stark alkoholisiert mit seinem Lkw einen Sattelzug gerammt und dabei einen Schaden von 10.000 Euro verursacht hatte, verurteilte ihn das Gericht zu einer Geldstrafe von 2300 Euro. Diese blieb er der deutschen Justiz bislang schuldig, weshalb die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Haftbefehl gegen ihn erließ. Der 52-Jährige bezahlte schließlich seine offene Justizrechnung und entging so einer Ersatzfreiheitsstrafe.

Nur kurze Zeit später erwischten die Beamten der Bundespolizei Waidhaus einen weiteren Straftäter. Bei Grenzkontrollen an der A6 nahmen sie einen 37-jährigen Rumänen fest, der auf der Fahndungsliste der Staatsanwaltschaft Köln stand, informieren die Polizisten. Der Grund: Das Amtsgericht Kerpen hatte ihn im Oktober 2010 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Geldstraße in Höhe von 2700 Euro verurteilt. Bevor er den Restbetrag, 510 Euro, bezahlte, setzte sich der Mann damals ins Ausland ab, woraufhin die Justiz Haftbefehl erließ. Auch er bezahlte seine Restschuld und entging so einer Ersatzfreiheitsstrafe.

 
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