Mit seinem Audi mit tschechischer Zulassung wollte ein Mann aus dem Nachbarland am Freitag über die Staatsstraße bei Waidhaus einreisen. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung vorliegt, berichtet die Grenzpolizei Waidhaus. Da er die Geldstrafe im höheren vierstelligen Bereich nicht bezahlen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, um die Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen abzusitzen.
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