Ein Haftbefehl lag gegen einen Autofahrer vor, den die Grenzpolizei Waidhaus am Freitagabend auf der A 6 in Fahrtrichtung Landesgrenze kontrollierten. Wie die Grenzpolizei mitteilt, war er in einem Pkw mit französischer Zulassung unterwegs. Der Mann habe eine gegen ihn verhängte Geldstrafe im hohen dreistelligen Bereich vor Ort bezahlen können und sei deshalb einer Haftstrafe entgangen. Er habe seine Fahrt fortgesetzt.
Am Freitagmittag kontrollierten Grenzpolizisten ein rumänisches Fahrzeuggespann auf der A 6, das ebenfalls Richtung Landesgrenze unterwegs war. Der Fahrer habe keinen gültigen Versicherungsnachweis für das Zugfahrzeug vorweisen können, außerdem sei das Fahrzeug nicht versichert gewesen. In diesem Fall wurde die Weiterfahrt daher unterbunden, und der Fahrer erhielt eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Ohne Führerschein war bereits am Donnerstagabend ein Fahrer in einem Auto mit niederländischer Zulassung auf der A 6 unterwegs gewesen, wie die Grenzpolizei berichtet. Bei seiner Kontrolle sei klar geworden, dass der Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Er erhielt eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Da der Beifahrer dagegen eine gültige Fahrerlaubnis besaß, konnten die Männer ihre Fahrt fortsetzen.
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