Der Mann besaß keinen Führerschein, war aber in der Vergangenheit trotzdem Auto gefahren. Daher war er vom Amtsgericht Weiden 2018 zu 510 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der 35-Jährige war das Geld schuldig geblieben und wird seither von der Staatsanwaltschaft Weiden mit Haftbefehl gesucht. Den vollstreckten die Bundespolizisten und lieferten den Mann für 29 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.
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