Wer als Berufspendler über die Grenze von oder nach Tschechien einreist, muss künftig mindestens 21 Tage im Land der Arbeitsstätte bleiben. Wer früher wieder in sein Heimatland zurückkehrt, verliert seinen Status als Berufspendler und darf gar nicht mehr zu seiner Arbeitsstätte reisen. Dies geht aus einer Konkretisierung des tschechischen Innenministeriums zu den verschärften Einreisebestimmungen aufgrund der Coronakrise hervor, die schon seit dem gestrigen Donnerstag gültig sind.
Berufspendler dürfen auch länger als die 21 Tage im Gastland bleiben. Rückkehrer nach Tschechien müssen aber immer 14 Tage in Quarantäne. Wer regulär aus Tschechien nach Deutschland zurückkehrt, muss 14 Tage warten, bis er wieder nach Tschechien einreisen darf. Die tschechische Polizei werde ein elektronisches Pendlerbuch führen, in dem alle Grenzübertritte genau erfasst werden. Ausgenommen von der Regelung sind Beschäftigte im Gesundheitswesen. Sie dürfen weiter täglich pendeln.

















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.