Beamte der Bundespolizei Waidhaus konnten am Wochenende drei Haftbefehle und rund 4 700 Euro an Geldstrafen vollstrecken. Laut einer Pressemitteilung suchte die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen 47-Jährigen wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz – die Bundespolizei Waidhaus kontrollierte ihn im Grenzgebiet. Dem Gesuchten blieben 40 Tage Gefängnis erspart, da er die Geldstrafe von rund 1 300 Euro vor Ort bezahlte.
Auf dem Parkplatz Ulrichsberg kontrollierten die Beamten der Bundespolizei einen 31-Jährigen, der ebenfalls gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen hatte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main suchte ihn, da er eine Geldstrafe von 1 770 Euro nicht bezahlt hatte. Ein Bekannter half ihm aus der Patsche und hinterlegte die Summe bei einem Frankfurter Polizeirevier. Statt für 59 Tage hinter Gitter zu wandern, durfte er als freier Mann die Dienststelle verlassen.
Weiterhin kontrollierten die Beamten einen 63-Jährigen. Diesen suchte die Staatsanwaltschaft Göttingen aufgrund einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt. Da er die Geldstrafe in Höhe von 1 300 Euro vor Ort beglich, blieb auch ihm eine Ersatzhaftstrafe von 33 Tagen erspart.













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