Waidhaus
23.05.2019 - 08:19 Uhr

Wildes Plakatieren hat ein Ende

Die neue Plakatierverordnung greift auf Anhieb. Für die Wahlwerbung zur Europawahl am Sonntag gelten jedoch erstmals besondere Vorschriften.

Die Marktgemeinde setzt zur Europawahl auf ein neues Verfahren, das die bisherige Plakatflut generell eindämmen soll. Die separaten Anschlagstafeln werden in der nächsten Woche wieder entfernt. Bild: fjo
Die Marktgemeinde setzt zur Europawahl auf ein neues Verfahren, das die bisherige Plakatflut generell eindämmen soll. Die separaten Anschlagstafeln werden in der nächsten Woche wieder entfernt.

Nach den bayerischen Landtagswahlen 2018 beschäftigten Plakate den Marktrat. Die Vielzahl an Werbung an der stark frequentierten Ortsdurchfahrt ließen Rufe nach einer Regelung laut werden. Rechtzeitig brachten die Markträte eine eigene Satzung auf den Weg, nach der die Europawahl als Premiere dienen kann. An den wichtigsten drei Einfallsstraßen stellte der Bauhof hierzu eigens gefertigte Anschlagstafeln auf. Zugleich konnten die Parteien einen Antrag für das Anbringen von Wahlplakaten auf den neuen Tafeln stellen.

Beide Neuerungen zeigten in den vergangenen Wochen den gewünschten Effekt. Außerhalb der drei vorbestimmten Plätze findet sich in ganz Waidhaus keine weitere Wahlwerbung mehr. Im Gegenzug ist jedoch ein geringes Interesse durch die Parteien an den Waidhauser Wählern festzustellen. Lediglich drei verschiedene Gruppen werben hier, wodurch diese erst einmal überdimensioniert ausfallen.

Für die Europa- und Bundestagswahlen regelt die Verordnung das Anbringen von Plakaten sehr detailliert. So ist auch der Zeitraum eingegrenzt. Werbung kann frühestens sechs Wochen zuvor erstmals angebracht werden. Für Landtags- und Kommunalwahlen schränkte der Marktrat die Frist sogar auf lediglich vier Wochen vor den jeweiligen Wahlterminen ein. Hinzu kommt die Notwendigkeit einer Genehmigung und die zwingende Nutzung der hierfür entsprechend aufgestellten Anschlagstafeln.

Über die Wahlwerbung hinaus gilt seit Februar für jegliches Anbringen von Werbeplakaten im gesamten Marktgemeindegebiet die neue Verordnung. Wildem Plakatieren wollen Marktrat und Gemeindeverwaltung damit einen Riegel vorschieben. Die Satzung sieht deshalb an vorderster Stelle den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes.

Alle beabsichtigten Anschläge bedürfen seitdem der Genehmigung durch die Marktverwaltung. Entsprechende Formulare für Anträge können unter www.waidhaus.de im Internet heruntergeladen werden. Die Plakatierung selbst ist darüber hinaus nur noch für die örtlichen Veranstalter kostenfrei. Aber auch diese müssen für ihre Werbung zunächst einen Antrag stellen und auf die Genehmigung warten.

Mit der neuen Plakatierverordnung regelte die Gemeinde zudem den Zeitraum des Aushangs. Grundsätzlich können nunmehr Veranstaltungen erst drei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn beworben werden. Abzunehmen sind die Plakate dann innerhalb von einer Woche nach dem Ende der angekündigten Termine.

Das Genehmigungsverfahren hat noch ein anderen Vorteil. Dadurch wird ein Ansprechpartner und Auftraggeber bei der Gemeinde bekannt. Denn die Verordnung sieht vor, dass nach dem erlaubten Zeitraum nicht entfernte Plakate durch den örtlichen Bauhof entfernt werden. Die Kosten dafür werden dem Veranstalter unverzüglich in Rechnung gestellt.

 
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