In Poppenreuth waren vor allem die Anwohner in der Walmbachstraße, in Walbenreuth das landwirtschaftliche Anwesen der Familie Enders und in Masch das Anwesen der Familie Ernstberger betroffen. Während in Masch Anwohner der Verschlammung mit Frontladern zu Leibe rückten, war in Poppenreuth und in Walbenreuth der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren notwendig, um die größten Verunreinigungen zu entfernen und Wasser abzupumpen.
In den darauffolgenden Tagen waren die meisten Hausbesitzer immer noch damit beschäftigt, Einfahrten und Gebäudeteile zu reinigen. Der Unmut der Geschädigten ist nachvollziehbar, spielten sich solche Szenen in den zurückliegenden Jahren doch immer wieder ab. Ein Anwohner, der namentlich nicht genannt werden will, erinnert sich gerne an die Zeit, als auf den Feldern immer wieder andere Früchte und Getreide angebaut wurden. Dazu gab es genügend Wiesen und Feldraine, die bei Starkregen als natürliche Dämme gewirkt haben.
Ein anderer Anwohner denkt laut darüber nach und fragt sich, wer denn für solche Schäden an Gebäuden und Einrichtungen haftbar gemacht werden kann. Dabei erinnert er sich an das Grundgesetz mit dem Passus "Eigentum verpflichtet", findet aber keinen Hinweis darauf, wie er ihn anwenden kann.













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