Waldsassen
28.04.2019 - 15:35 Uhr

Nachbohren beim Denkmalamt

Für Peter Breuer ist es weiterhin unverständlich, dass er für die Sanierung des Gärtnerhauses in Waldsassen kein Geld vom Denkmalamt erhalten hat. Daher bohrt er bei der Behörde weiter. Die Antworten, die Breuer bekommt, überraschen ihn.

Der Bericht über das denkmalgeschützte Gärtnerhaus ("Kein Cent vom Denkmalamt") hat viele Reaktionen ausgelöst. Laut Peter Breuer hätten sich einige Waldsassener gefreut, "dass endlich mal jemand Stellung bezieht". Denn andere Menschen hätten ähnliche Erfahrungen gemacht.

Nach dem Erscheinen des Artikels Ende Dezember wandte sich Breuer noch einmal schriftlich an das Landesamt für Denkmalpflege (LfD). Denn deren Stellungnahme sei "vollkommen aus der Luft gegriffen und wird von uns auf das Schärfste zurückgewiesen". Sämtliche Gewerke und Maßnahmen seien in enger Abstimmung mit dem Amt erfolgt. "Es wurden absolut keine Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt, die nicht vorher abgesprochen waren."

Schon zwei Tage nach Veröffentlichung des Berichts legte Breuer Fachaufsichtsbeschwerde gegen zwei Mitarbeiter des Denkmalamts ein. Letztendlich geht es um die nicht erfolgte Förderung.

In seiner Antwort (24. Januar) auf die Beschwerde macht Generalkonservator Professor Mathias Pfeil darauf aufmerksam, dass seine Behörde bereits früher eine umfassende Stellungnahme abgegeben habe. "Ich möchte deshalb den bekannten Sachverhalt nur nochmals kurz wiederholen. Einerseits wurde dem Landesamt hier kein vollständiger Antrag vorgelegt. Eine konkrete, von uns zugesagte Fördersumme ist nicht eingegangen."

Waldsassen28.12.2018

Zudem verweist Pfeil auf Förderungen aus anderen Töpfen für Breuer, unter anderem aus der Städtebauförderung. Da die jährlichen Haushaltsmittel des Landesamts nur für eine sehr begrenzte Anzahl von Maßnahmen ausreichen, "war für die Entscheidung einer Ablehnung ausschlaggebend, dass in vergleichsweise hohem Umfang anderer Fördermittel - auch aus von uns befürworteten Etats der Denkmalpflege zur Verfügung gestellt wurden".

Der Generalkonservator schreibt zudem, dass es nur in der frühen Phase der Instandsetzung einen Ortstermin mit dem Architekten von Breuer gegeben habe. Damals seien einige Defizite aufgeführt und besprochen worden. Weitere Abstimmungstermine habe es trotz entsprechender Auflage im Genehmigungsbescheid nicht gegeben. So hätte das Planerteam Breuers unter anderem versäumt, das Eingangsbauwerk (Pergolaaufbau) "hinsichtlich seiner Detailierung frühzeitig mit uns abzustimmen".

Unbefriedigender Abschluss

Mathias Pfeil bedauere es sehr, "dass das ambitionierte Vorhaben nun so einen unbefriedigenden Abschluss gefunden hat". Ein Fehlverhalten seiner Mitarbeiter könne er aber nicht erkennen.

Breuer zeigt sich in seiner Antwort überrascht: "Die Sachverhalte, die Sie in dem Schreiben anfügen, waren uns bis jetzt nicht bekannt." Von dem Ortstermin mit dem Architekten, bei dem Defizite aufgeführt und besprochen wurden, sei er vom Landesamt nicht rechtzeitig in Kenntnis gesetzt worden. Falls die Behörde kein Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter erkennen könne, "muss ich davon ausgehen, dass es sich bei den vorliegenden Problemen ausschließlich um Fehlverhalten des Architekten handelt".

Schließlich bezieht Pfeil noch einmal am 19. März Stellung. Er schreibt Breuer mit Verweis auf den bisherigen Schriftverkehr, "dass bei der Instandsetzung des Gärtnerhauses, wohl einiges nicht so gelaufen ist, wie es eigentlich notwendig gewesen wäre". Gerne hätte seine Behörde auch bei weiteren Maßnahmen fachlich intensiver beraten, "als dies von Ihren Planern wohl für erforderlich erachtet wurde". Dabei nennt der Generalkonservator "etwas stimmigere Detaillösungen".

Eine Bringschuld liege hier aber bei den bauleitenden Architekten oder beim Bauherrn, "da wir nachfolgenden Abstimmungsbedarf nicht für alle Einzelobjekte unsererseits im Blick haben können". Die Verärgerung von Breuer könne er nachvollziehen. Noch einmal betont Pfeil, dass ein Fehlverhalten seines Amts nicht erkennbar sei. "Es würde mich freuen, wenn Sie dies ebenso sehen und die missliche Angelegenheit auf sich beruhen lassen könnten", schließt der Chef des Denkmalamts seine Ausführungen.

Schlecht beraten

Zeit für ein Zwischenfazit: Mit Blick auf den Briefwechsel mit dem Denkmalamt fühlen sich Breuer und seine Familie bei der Sanierung des Hauses "von unserem Architekten absolut schlecht beraten". Daher habe er auch einen Anwalt eingeschaltet. "Unser Architekt ist meines Erachtens seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und hat uns weder über Probleme mit dem Denkmalschutz noch über steigende Baukosten informiert", bilanziert Breuer. Daraus resultiere eine Differenz in der Finanzierung von rund 400 000 Euro. Mit Blick auf diesen Betrag sei es auch interessant, wenn Pfeil von einer "misslichen Angelegenheit" schreibt.

Im Zusammenhang mit dem sanierten Haus fällt immer wieder das Wort Schmuckstück. Das sieht auch Breuer so. "Aber im Rückblick würde ich 100-prozentig die Finger davon lassen." Wegen einiger Reaktionen geht er davon aus, dass man bei seinem Projekt nicht von einem Einzelfall sprechen kann.

Daher würde er es sinnvoll finden, beim Landesamt für Denkmalpflege - insbesondere für private Investoren - eine Beratungsstelle einzurichten. Denn es sollten Bürger, die etwas für den Erhalt von Kulturgut tun, im Nachhinein nicht durch unvorhersehbare Kosten beziehungsweise dem Ausbleiben von Fördergeldern überrascht werden. Dadurch könnte verhindert werden, dass diese Leute in finanzielle Schwierigkeiten geraten, "wie es jetzt bei uns der Fall ist". So eine Beratungsstelle hätte seiner Familie sicher auch geholfen.

Abschließend stellt Peter Breuer fest: "Ich würde niemandem raten, ein denkmalgeschütztes Objekt zu übernehmen, solange die schriftlichen Zusagen der Förderungen nicht vorliegen. Sonst kann es schnell zu einem finanziellen Problem werden."

Hintergrund:

Die Familie von Peter Breuer hat viel Geld in die Hand genommen, um das Gebäude an der Brauhausstraße 5 zu sanieren. Zu Beginn ging Breuer von rund 400.000 Euro Selbstbeteiligung aus, mittlerweile sind es über 700.000 Euro. Die Gesamtkosten für die Sanierung liegen bei über 1,25 Millionen Euro. Zwar gab es aus einigen Töpfen Fördergelder, allerdings keine vom Landesamt für Denkmalpflege (LfD). Breuer hatte auf einen Zuschuss von 50.000 Euro gehofft.

 
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