Waldsassen
05.01.2023 - 11:11 Uhr

Vogelgrippe im Landkreis Tirschenreuth nachgewiesen

Die Vogelgrippe hat den Landkreis Tirschenreuth erreicht. Der Tierbestand eines Hobbygeflügelzüchters aus Waldsassen musste gekeult werden. Es gibt einen Sperrbezirk.

Die Geflügelpest ist im Landkreis Tirschenreuth angekommen. Rund 100 Tiere mussten gekeult werden. Bild: rti
Die Geflügelpest ist im Landkreis Tirschenreuth angekommen. Rund 100 Tiere mussten gekeult werden.

Die Vogelgrippe ist im Landkreis Tirschenreuth angekommen. In einem Haustierbestand in der Stadt Waldsassen ist ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden, das teilte das Landratsamt am Donnerstagvormittag mit. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) konnte das Virus vom Typ H5N1 nachweisen. "Rund 100 Tiere wurden gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet", wie Landratsamt-Pressesprecher Wolfgang Fenzl schreibt.

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- und Haustierbestände zu verhindern, hat das Veterinäramt um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone (Sperrbezirk) und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote (Betriebssperren). Im Landkreis Tirschenreuth umfasst der Sperrbezirk die Stadt Waldsassen und weitere Ortsteile (auch angrenzender Gemeinden), wie eine angehängte Karte zeigt.

Das Veterinäramt hat um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone (Sperrbezirk, rot eingezeichnet) und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet, lila eingezeichnet) festgelegt. Bild: Landratsamt Tirschenreuth
Das Veterinäramt hat um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone (Sperrbezirk, rot eingezeichnet) und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet, lila eingezeichnet) festgelegt.

Allgemeinverfügung erlassen

Zudem gibt es ein Beobachtungsgebiet. Dieses erstreckt sich auch auf den Landkreis Wunsiedel und Tschechien, von diesen ist das Beobachtungsgebiet noch gesondert festzulegen. Das Landratsamt Tirschenreuth hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt auf der Internetseite des Landratsamts veröffentlicht.

Die Betriebe sind laut Mitteilung verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte aber vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. „Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten.“, so Fenzl.

Bürgertelefon des Veterinäramts

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar. Außerdem hat das Veterinäramt Tirschenreuth ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist unter der Nummer 09631/7989044 zu den normalen Dienstzeiten erreichbar. Das Bürgertelefon ist zudem am Freitag, Heilig Drei König, 6. Januar, und am Samstag, 7. Januar, jeweils von 10 bis 12 Uhr besetzt.

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