"Das Landratsamt Tirschenreuth vertritt die Auffassung, das gemeindliche Einvernehmen wurde rechtswidrig verweigert", heißt es dazu in der Vorlage der Verwaltung – was bei den Fraktionen durchwegs für Verwunderung sorgte. Denn der Stadtrat hatte das Vorhaben abgelehnt, weil es "die Verkehrssicherheit beeinträchtigen kann und nicht den Vorgaben der Gestaltungssatzung entspricht".
Doch die aufgeführten Gründe zur Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens auf der Grundlage der Gestaltungssatzung seien nach Ansicht des Landratsamts nicht ausreichend.
Wie ein Mischgebiet
Baurechtlich gebe es nichts gegen die Werbetafel an der Hausfassade einzuwenden, beurteilt die Baubehörde am Landratsamt die Situation. Die Eigenart der näheren Umgebung entspreche einem Mischgebiet. Auch aus der Stellungnahme des Bauamts Amberg-Sulzbach gehe hervor, dass gegen das Bauvorhaben in der beantragten Form keine Einwände bestehen.
"Die Gestaltungssatzung sieht solche Werbeanlagen nicht vor", erklärte dazu Bürgermeister Bernd Sommer und meinte: "Entweder sie gilt oder sie gilt nicht." Er, Sommer, könne das Landratsamt nicht verstehen. Wenn der Stadtrat in diesem Falle seine Zustimmung erteilen würde, könnten andere Antragsteller, die in der Vergangenheit in der Innenstadt ähnliche Vorhaben verwirklichen wollten, das gleiche Recht für sich in Anspruch nehmen.
"Wie die Faust aufs Aug'"
Es sei alles gesagt, stimmte Andreas Riedl für die CSU der Argumentation des Bürgermeisters zu, ebenso Helmut Zeitler: "Das trifft's wie die Faust aufs Aug'." Und auch Bernhard Lux unterstrich: "Wir stehen zu unserer Gestaltungssatzung." Mit dieser, so der Beschluss am Ende, sei die Werbetafel an dieser Stelle nicht zu vereinbaren.
Bürgermeister Bernd Sommer erklärte auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien, dass die Stadt nicht Genehmigungsbehörde sei und nur das gemeindliche Einvernehmen erteilen könne. Dieses müsse das Landratsamt ersetzen, falls der Antragsteller am geplanten Standort für die Werbeanlage festhält.
Sommer räumte ein, dass das Vorhaben an dieser Stelle vielleicht gar nicht so sehr stören würde. Aber der gewählte Platz sei eben innerhalb des Sanierungsgebiets, in dem auch die Satzung gültig sei. Unabhängig davon meinte Sommer, man könne sich schon darüber unterhalten, ob die Richtlinien der Gestaltungssatzung noch aktuell seien und überarbeitet werden müssten. An diesem Thema arbeiteten die Verantwortlichen aber bereits.
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