Weiden in der Oberpfalz
29.11.2018 - 17:19 Uhr

15 Meter gekappt

Die Wünsche der Wirtschaft, im Gewerbegebiet West IV 40 Meter hoch bauen zu dürfen, gelten nun als unerfüllbar. Es scheint auch unmöglich, 25 Meter hohe Hallen im Wald "zu verstecken". Selbst bei begrünten Fassaden und Dächern sind die Gebäude weithin zu sehen.

Erschreckend: In diese Dimensionen würden sich die 40 Meter hohen Gebäude im Gewerbegebiet West IV zwischen Neunkirchen und Parkstein auftürmen. Bild: Büro TNL
Erschreckend: In diese Dimensionen würden sich die 40 Meter hohen Gebäude im Gewerbegebiet West IV zwischen Neunkirchen und Parkstein auftürmen.

Die den Oberpfalz-Medien vorliegenden Fotosimulationen vermitteln einen ersten Eindruck von der Wucht der Gebäude, die auf dem Hochplateau des Gewerbegebietes geplant sind. Sie werden vom Berufsmäßigen Stadtrat und Baudezernenten Oliver Seidel am Mittwoch, 5. Dezember, im Bau- und Planungsausschuss präsentiert. Nach fachlicher Einschätzung der Höheren Naturschutzbehörde sind die gravierenden Auswirkungen auf das Landschaftsbild der bis zu 40 Meter hohen Gebäude schlichtweg "nicht kompensierbar".

Seidel spricht von einer "Horizontüberhöhung". Deshalb gibt er den Stadträten den "dringenden Rat", die Gebäudehöhe auf Baumwipfelhöhe, also 25 Meter und kleiner, festzuschreiben. Dies sei aus Sicht des Bau- und Planungsdezernates und des Planungsbüros TNL "zwingend erforderlich". Damit sind wiederum die "hochfliegenden Vorstellungen" aus der Wirtschaft (etwa für Hochregallager) auf den Boden des Möglichen zurückgeholt.

Um bei der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Flächennutzungsplanes voranzukommen, muss nun das gesamte Areal des Gewerbegebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen werden. Dabei genießt es bisher den höchsten Schutzstatus.

Es gibt ein weiteres Ergebnis der Abstimmung des Bebauungsplanes West IV mit der Höheren Naturschutzbehörde. Dort wurde festgestellt, dass aufgrund der Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild der Waldstreifen zwischen der B 470 und dem geplanten Gewerbegebiet als zum Sichtschutz geeigneter Wald zu erhalten ist. Dies soll durch eine "dingliche Sicherung" (Grundbucheintrag) gewährleistet werden. Vor einer Aufnahme dieser Fläche in des Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll zugleich abgesehen werden.

Selbst bei einer Gebäudehöhe von nur 25 Metern ist Weiden West IV aus der Ferne zu erkennen. Der Wald entlang der B 470 vermag die Hallen nicht zu verstecken. 	 S Bild: Büro TNL
Selbst bei einer Gebäudehöhe von nur 25 Metern ist Weiden West IV aus der Ferne zu erkennen. Der Wald entlang der B 470 vermag die Hallen nicht zu verstecken. S
Aus der Ferne landschaftsprägend: Blick auf die 40 Meter hohen Gebäude im Gewerbegebiet West IV, diesmal von Parkstein herab. Bild: Büro TNL
Aus der Ferne landschaftsprägend: Blick auf die 40 Meter hohen Gebäude im Gewerbegebiet West IV, diesmal von Parkstein herab.
Gebäudehöhe 40 Meter von der B 22,, Höhe Wendersreuth Bild: Büro TNL
Gebäudehöhe 40 Meter von der B 22,, Höhe Wendersreuth
Gebäudehöhe 40 Meter aus Richtung Altenstadt (St. Felix) Bild: Büro TNL
Gebäudehöhe 40 Meter aus Richtung Altenstadt (St. Felix)
Gebäudehöhe 40 Meter im Gewerbegebiet West IV, aus Südwesten (Rupprechtsreuth) gesehen, Bild: TNL
Gebäudehöhe 40 Meter im Gewerbegebiet West IV, aus Südwesten (Rupprechtsreuth) gesehen,
 
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