Der Landkreis Neustadt/WN steht in Sachen Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner weiterhin sehr weit vorne auf der Positivliste, nämlich bayernweit auf Platz eins und deutschlandweit immerhin auf Position sieben. Aber auch für Weiden gibt es gute Neuigkeiten. Sowohl in der Stadt, als auch im Landkreis meldeten das Landesamt für Gesundheit und das Robert-Koch-Institut am Dienstag keine neuen Corona-Infektionen.
Damit sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz jeweils ein wenig: auf 14,8 im Landkreis und in Weiden auf 30,6. In der Stadt gilt ab Mittwoch die 3G-Regel, weil hier drei Tage lang infolge die Inzidenz von 35 überschritten worden war. Sollte es am Mittwoch und Donnerstag bei einer Inzidenz unter 35 bleiben, könnte die 3G-Regel schon am Samstag wieder fallen.
Die aktuellen Corona-Zahlen von Dienstag:
- Stadt Weiden: 2 882 Fälle insgesamt (unverändert), 13 Fälle in 7 Tagen, Inzidenz 30,6 (Montag: 35,3), 98 Todesfälle (unverändert)
- Landkreis Neustadt: 5 444 Fälle insgesamt (unverändert), 14 Fälle in 7 Tagen, Inzidenz 14,8 (Vortrag: 16,9), 188 Todesfälle (unverändert)
Das bedeutet die 3G-Regel für Weiden
Die 3G-Regel hat für Menschen in Weiden vor allem Auswirkungen bei Veranstaltungen und dem Besuch von beispielsweise Fitnessstudios, Restaurants, Bibliothek, Musik- und Fahrschulen sowie Freizeiteinrichtungen. Der Handel und seine Kunden sind davon nicht betroffen. Die 3G-Regel bedeutet, dass nur geimpfte, genesene oder getestete Personen Zutritt bekommen zu:
- öffentlichen und privaten Veranstaltungen bis 1000 Personen
- nicht-privaten Räumlichkeiten wie Sportstätten, Fitnessstudios und im Kulturbereich
- Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben
- Hochschulen, Tagungszentren, Kongressen
- Bibliotheken, Archiven, Musik- und Fahrschulen sowie Einrichtungen der Erwachsenenbildung
- Freizeiteinrichtungen einschließlich Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Spielhallen- und banken sowie Wettannahmestellen
- touristischem Bahn- und Reisebusverkehr
- Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind
Tests dürfen höchstens 48 Stunden alt sein (Antigentests: höchstens 24 Stunden). Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Testpflicht ausgenommen, ebenso Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden und noch nicht eingeschulte Kinder.

















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.