Weiden in der Oberpfalz
21.06.2021 - 13:17 Uhr

7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neustadt steigt

Während die Coronalage in Weiden stabil niedrig bleibt, steigen die Zahlen im Landkreis Neustadt/WN. Am Montag liegt in nur 23 Städten und Landkreisen bundesweit die 7-Tage-Inzidenz höher als im Landkreis Neustadt.

Im Landkreis Neustadt gibt es weitere nachgewiesene Coronafälle. Die 7-Tage-Inzidenz steigt. Symbolbild: Andreas Arnold/dpa
Im Landkreis Neustadt gibt es weitere nachgewiesene Coronafälle. Die 7-Tage-Inzidenz steigt.

Die guten Nachricht zuerst: In Weiden gibt es am Montag laut Robert-Koch-Institut keine neuen nachgewiesenen Coronafälle. Die 7-Tage-Inzidenz bleibt damit erfreulich niedrig bei 2,3 (2694 Fälle insgesamt seit Beginn der Pandemie, 98 Todesfälle). Anders sieht es im Landkreis Neustadt/WN aus.

Hier gibt es am Montag zwei neue bestätigte Coronafälle und damit 5250 Fälle seit Beginn der Pandemie. Die 7-Tage-Inzidenz steigt also erneut und liegt nun bei 19,1 (16,9 am Sonntag). Damit gibt es deutschlandweit nur mehr 23 Städte und Landkreis, die derzeit stärker von der Pandemie betroffen sind. Noch aber ist die Steigerung so gering, dass sich deshalb nichts an den Bestimmungen fürs Einkaufen, für den Tag im Freibad oder für den Gastronomiebesuch ändern würde. Dennoch liegt die Inzidenz weit über dem bayernweiten Wert von 10,3 am Montag.

Doch woran liegt's? Gibt es etwa schon erste Fälle der als ansteckender geltenden Delta-Variante, die erstmalig in Indien entdeckt wurde, im Landkreis Neustadt? Zuletzt wurde deshalb Lissabon abgeriegelt, Großbritannien hat vermehrt Fälle dieser Mutation zu verzeichnen. Ein Blick in die Daten des Landesamtes für Gesundheit aber beruhigt: Weder in Weiden noch im Landkreis Neustadt konnte bisher auch nur ein Fall der Delta-Variante nachgewiesen werden. Auch die erstmalig in Brasilien nachgewiesene Gamma-Mutante taucht vor Ort bislang nicht auf. Hier bleibt die bei den gemeldeten Fällen dominierende Corona-Variante die britische Mutante B117. Allerdings wurden auch schon drei Fälle der südafrikanischen Beta-Variante in Weiden (2 Fälle) und im Landkreis Neustadt (1 Fall) nachgewiesen.

Die Varianten des Coronavirus gelten als besorgniserregend. Sie haben einen Einfluss auf die Entwicklung der Fallzahlen, weil sie ein maßgeblich höheres Ansteckungspotenzial in sich bergen.

Info:

Das gilt aktuell in Weiden und im Landkreis Neustadt

  • Ausgangsbeschränkung: keine
  • Kontaktbeschränkung: Gruppen von bis zu 10 Personen: Die zu den Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden, ebenso wie genesene und geimpfte Personen, bei der Gesamtzahl nicht mitgezählt.
  • Schule: In Weiden und im Landkreis Neustadt findet mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 0 und 50 an allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) statt. Dies gilt auch für Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE).
  • Einzelhandel: geöffnet ohne Termin und ohne Test mit FFP2 Maskenpflicht
  • körpernahe Dienstleistungen (z. B. Friseure, Fußpflege etc.): geöffnet mit FFP2-Maskenpflicht. Die FFP2-Maskenpflicht entfällt insoweit, als die Art der Leistung sie nicht zulässt.
  • Gastronomie: geöffnet ohne Termin und ohne Test, Kontaktdatenerfassung erforderlich (Kontaktbeschränkung beachten), FFP2-Maskenpflicht bis zum Sitzplatz
  • kulturelle Veranstaltungen: In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt wird. Unter freiem Himmel mit festem Sitzplatz bis max. 500 Personen Höchstteilnehmerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen (Mindestabstand 1,5 m)
  • Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass (z. B. Geburtstagsfeier, Hochzeitsfeier etc.): 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel zuzüglich geimpfter oder genesener Personen.
  • Sport: Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Tanzschulen, Fitnessstudios und anderen Sportstätten ist zulässig. Zuschauer: In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel ist die Anwesenheit von bis zu 500 Zuschauern einschließlich geimpfter und genesener Personen mit festen Sitzplätzen zulässig (Mindestabstand 1,5 m).
  • Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Wohnmobilstellplätze: geöffnet mit einmaligem Testnachweis bei Ankunft
  • Maskenpflicht: An Markttagen in Weiden (Mittwoch und Samstag) gilt beim Einkauf an den Markständen für Kunden weiterhin FFP2-Maskenpflicht.
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Weiden in der Oberpfalz05.06.2021
 
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