Weiden in der Oberpfalz
19.08.2020 - 11:11 Uhr

Außenbestuhlung: Hohe Summe für wertvolle Hilfe

Dieser Betrag ist nicht von Pappe: 47.000 Euro. So viel nahm die Stadt 2019 an Gebühren für die Außenbestuhlung von Lokalen ein. Ob sie heuer darauf verzichtet, das entscheidet sich bis Anfang September.

Bei der Außenbestuhlung in Weiden geht es um nicht unerhebliche Beträge. Bild: Gabi Schönberger
Bei der Außenbestuhlung in Weiden geht es um nicht unerhebliche Beträge.

Kommunen wie Neustadt/WN haben angekündigt, ihre Wirte in der Coronakrise unterstützen zu wollen und auf die Gebühren für die Außenbestuhlung zu verzichten. Andere wie Windischeschenbach erheben diesen Obolus gar nicht. Und Weiden? OB Jens Meyer hat jetzt angekündigt, den Erlass der Gebühren prüfen zu lassen. Eine Nachfrage von Oberpfalz-Medien zeigt: Der Max-Reger-Stadt würden ungleich höhere Einnahmen entgehen als Neustadt, wo sie lediglich einige Hundert Euro betragen dürften und Bürgermeister Sebastian Dippold von einer Geste mit "eher symbolischem Charakter" spricht.

Der Weidener Stadtsprecher Norbert Schmieglitz präsentiert die Zahlen für 2019: Rund 47.000 Euro hat die Stadt in dem Haushaltsjahr eingenommen, "nach einer überschlägigen Ermittlung der Sondernutzungsgebühren für Freischankflächen, einschließlich Verwaltungsgebühren". Für 2020 würden freilich wegen der Corona-Situation geringere Einnahmen erwartet. Von Mitte März bis Mitte Mai waren die Lokale schließlich geschlossen, von Essensausgabe und Lieferservice abgesehen.

Weiden in der Oberpfalz18.08.2020

Darf die Stadt Weiden das Opfer zugunsten der Gastronomie überhaupt bringen? Wie berichtet, hat sie sich dazu an das bayerische Innenministerium gewandt. Dieses müsste feststellen, dass die "freiwillige Leistung" den Empfang der millionenschweren Stabilisierungshilfen nicht gefährdet. Schmieglitz: "Gegenstand dieser Nachfrage war auch, ob über den Erlass von Sondernutzungsgebühren im Einzelfall per Antrag entschieden werden muss oder ob eine generelle Entscheidung durch einen Stadtratsbeschluss herbeizuführen ist."

Falls durch den Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren auch eine Änderung der Gebührensatzung notwendig wäre, müsse dies der Stadtrat behandeln. Dies wäre voraussichtlich in der nächsten Sitzung am 7. September der Fall. Fraglich bleibt einstweilen, für welchen Zeitraum die Stadt auf die Gebühren verzichtet. Rückwirkend für ganz 2020 oder nur für kleineren Zeitraum? Der Stadtsprecher: "Auch diese Frage ist Gegenstand der Nachfrage beim Innenministerium."

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Weiden in der Oberpfalz13.08.2020
 
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