Der Neustädter Bürgermeister machte es vor. Als Geste an "seine" Gastronomen wollte es Sebastian Dippold verstanden wissen, dass er ihnen bis auf weiteres die Gebühren für die Außenbestuhlung erlässt. Derweil flatterte manchem Weidener Wirt die aktuelle Abrechnung ins Haus – der volle Betrag, trotz Coronakrise und Ankündigungen im Kommunalwahlkampf. Nach dem Bericht von Oberpfalz-Medien darüber handelt Oberbürgermeister Jens Meyer.
Meyer hat München eingeschaltet: "Die Erhebung der Sondernutzungsgebühren für die Außenbestuhlung wird derzeit zwischen der Stadt Weiden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern abgeklärt", heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Denn anders als Dippold kann der Weidener OB keinen Alleingang riskieren. Als Empfänger von Stabilisierungshilfen sei Weiden verpflichtet, freiwillige Leistungen mit dem Ministerium abzuklären, wenn dadurch auf Einnahmen verzichtet wird oder zusätzliche Ausgaben geleistet werden sollen. In der Max-Reger-Stadt geht es auch um ganz andere Beträge als in Neustadt, wo gerade mal pauschal 50 beziehungsweise 100 Euro pro Wirt und Jahr fällig werden. Weiden verlangt 3 Euro pro Quadratmeter im Monat. Für einen Gastronom summiert sich das im Jahr leicht auf einen vierstelligen Betrag.
„Selbstverständlich bemüht sich die Stadt Weiden, eine für die Gastronomie annehmbare Lösung für die anteiligen Sondernutzungsgebühren während des Lock-Downs herbeizuführen", versichert Meyer. Er erinnert daran, dass eine Stundung der Gebühren auf entsprechenden Antrag bereits jetzt möglich sei. Die Entscheidung über einen Gebührenverzicht will der Oberbürgermeister offenbar dem Stadtrat überlassen, denn weiter heißt es: "Ob eine generelle Regelung mit Verzicht aufgrund eines entsprechenden Stadtratsbeschlusses rechtlich zulässig ist, will die Stadt auf jeden Fall mit dem Ministerium abklären."
Eine erste Initiative auch aus dem Stadtrat gibt es bereits. Ali Daniel Zant (Grün-Bunt-Weiden) formulierte am Montag die Anfrage, ob die Stadt Hilfsmaßnahmen analog Neustadt plane und "zum Beispiel den betroffenen Gastronomiebetrieben die Sondernutzungsgebühren für 2020 und 2021 erlässt". Zant verweist auf die "sehr großen Umsatzeinbrüche", welche die Betriebe existenziell bedrohten. Auch innerhalb der nächsten Monate werde keine Besserung der wirtschaftlichen Lage, sondern eine Verschlechterung erwartet. "Daher wäre der Erlass der Sondernutzungsgebühren für die Gastonomie durch die Stadtverwaltung Weiden zwar keine Rettung (...), jedoch ein wichtiges Signal der Solidarität in Zeiten der Pandemie".
Die nächste Stadtratssitzung, in der ein Beschluss dazu fallen könnte, wäre am 7. September. Bis dahin bittet der Oberbürgermeister die Gebührenpflichtigen um Geduld. Einstweilen tröstet er sie mit einem Lob: "Ich bedanke mich herzlich bei allen, die unsere schöne Altstadt auch in dieser schwierigen Zeit lebendig und liebenswert halten.“
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