Das aktuelle Amtsblatt der Stadt Weiden "überrascht" - mit einem altbekannten Text, der schon im Oktober veröffentlicht wurde. Allerdings ist er diesmal um eine Nuance verändert. Schließlich muss ein Lapsus, korrigiert werden: Ein kitzekleiner Tippfehler, der zu großen Irritationen führt. Und sogar das Fernsehen interessiert sich für das Problem.
Es geht um ein riesiges Projekt, den "Ostbayernring" von Tennet. Für die "Höchstspannungstrasse" führt die Regierung der Oberpfalz derzeit das Planfeststellungsverfahren durch. Als Gebietskörperschaft ist die Stadt Weiden ganz leicht betroffen: Mit gerade mal einigen hundert Metern Leitung, fünf Masten südlich von Rothenstadt (auf der Verbindung vom Umspannwerk Etzenricht nach Schwandorf). Also mussten auch im Rathaus die Planunterlagen ausgelegt werden. Dies geschah bereits im Spätherbst. Dazu hatte die Stadt im Amtsblatt die Termine bekanntzugehen.
"Nullfrist"
Dies geschah im Amtsblatt Nummer 21/2018 vom 15. Oktober. Und darin wiederum wurde zwar die Auslegungsfrist vom 29. Oktober bis 28. November korrekt genannt. Das Malheur, das Vertauschen einer Zwei mit einer Eins auf der Tastatur, passierte bei der sich anschließenden vierwöchigen Frist für die Einwendungen. Durch den Tippfehler wurde diese nämlich nicht für den 28. Dezember (28. 12), sondern für den 28. November (28. 11.) bekanntgegeben.
Es gab in den vier Wochen übrigens niemanden, der in den gewaltigen Aktenstapel sehen oder Einwendungen vorbringen wollte, die ja auch während der Auslegungsfrist (wie etwa bei Bebauungsplänen) möglich gewesen wären. Nur bei der Regierung der Oberpfalz, die das Verfahren führt, fiel die angegebene "Null-Einspruchsfrist" auf. Im Gespräch war auch schnell eine Lösung gefunden, wie dies zu heilen ist. Und zwar mit der Wiederholung der Prozedur. Deshalb kündigte die Stadt Weiden im Amtsblatt, nun Nummer 3/2019, die Auslegungsfrist vom 11. 2. bis 10. 3. sowie die Einwendungsfrist bis 10. 4. an. Die Reaktion bei den Bürgern bisher: Null. Niemand klopfte an, um die Akten zu wälzen und sich schlauer zu machen.
Allerdings erläuterte die Stadt bisher nicht die Gründe für die "doppelte Auslegung", verkniff sich ein kleines "Pardon". Dazu sagte Bau- und Planungsdezernent Oliver Seidel am Mittwoch: "Es ist der Stadt ein bedauerlicher Fehler unterlaufen. Dankenswerterweise besteht die Möglichkeit, diesen Fehler jetzt zu heilen. Und das tun wir. Das Positive ist doch dabei, dass die Bürger nun erneut die Chance haben, sich die Unterlagen anzusehen und ihre Einwendungen vorzubringen."
Fehler heilen
Zu Vermutungen, dass durch den "Weidener Fehler" das gesamte Planfeststellungsverfahren für den Ostbayernring in der nördlichen Oberpfalz in eine erneute Auslegungen-Runde gehen müsse, will sich Seidel nicht äußern. In den anderen Kommunen, über deren Trasse der Ostbayernring laufe, sei die Bekanntgabe der Fristen wohl korrekt gelaufen. Einwendungen könne, so erklärt Seidel, nur der Bürger vorbringen, der von dem Projekt im Stadtgebiet "betroffen" sei.
Die Stadt selbst macht - so entschied übrigens der Bau- und Planungsausschuss in der vergangenen Woche - keine Einwendungen geltend. "Wir führen nicht das Verfahren, sondern haben nur eine Durchreichefunktion an die Regierung."
Der kleine "lapsus clavis" im Oktober-Amtsblatt der Stadt Weiden ruft sogar ein Fernsehteam aus München auf den Plan. Das Kamera-Team hat sich für Freitag angekündigt.
Nur "ein kleiner Tippfehler?" Wer in einer Planungsbehörde arbeitet und dieser Ansicht ist, dem fehlt wohl das Grundverständnis für den Sinn gesetzlich festgelegter und genau definierter Fristen. Die in einem Amtsblatt veröffentlichten Termine haben rechtlich verbindlichen Charakter, wie der Name schon sagt. Daran halten und orientieren sich Bürgerinnen und Bürger. Wer hier die nötige Sorgfalt fehlen lässt, führt diese hinters Licht. Und die lapidar vorgebrachte Entschuldigung "lapsus clavis" lässt tief blicken. Wenn schon in der Form die Sorgfalt fehlt, wie sieht es dann mit dem korrekten Inhalt aus? Der ist wesentlich komplexer.
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Sehr geehrter Herr Wieder, hier wurden Ihnen sogenannte Fakenews von Seiten der Stadt Weiden aufgetischt. Erstens war ich bei der Einsichtnahme des ersten Termins vor Ort und habe mir wichtige Themen bzgl. Umweltprüfung angesehen, und zweitens war ich bei der erneuten Auslage wieder dort. Genauso die Aussage, dass nur die direkt betroffenen Anwohner einwenden können ist schlichtweg falsch. Es kann jeder einwenden, weil jeder mit der Finanzierung dieser Trasse betroffen ist. Das Ganze mit einem lapidaren Schreibfehler abzutun, hätte man zu einem früheren Zeitpunkt abgenommen, falls man sich dazu bekannt hätte. Aber einfach das Planfeststellungsverfahren ohne jeglichen Kommentar neu auszulegen, bedeutet eine Verwirrung der Bürger bei einem so wichtigen Verfahrensschritt.
Schöne Grüße
Josef Langgärtner
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