Die Polizei hatte ein Elektroimpulsgerät aus Tschechien bei ihm gefunden, als er im September 2018 an der Grenze von tschechischen Rettungskräften an das BRK übergeben wurde. Er war äußerst stark alkoholisiert und zudem aggressiv gewesen. Angeblich sei er in Tschechien ausgeraubt worden, hatte er damals angegeben. Bei der Durchsuchung des Manns aus der Nähe von Bamberg hatten die Polizei neben einem Tierabwehrspray auch den als Taschenlampe getarnten Elektroschocker ohne Prüfzeichen gefunden.
Steif und fest behauptete der Ledige vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts, dass man seines Wissens dafür keinen Waffenschein brauche. Ein Waffenhändler in Bamberg habe ihm das versichert. Außerdem hätten die Polizeibeamten damals sowieso gelogen. Er habe sich nicht „durch gutes Zureden“ überzeugen lassen, mit dem deutschen Rettungswagen mitzufahren, sondern sei durch rohe Gewalt dazu gezwungen worden. Er habe es nicht wissen können, dass der Besitz des Elektroschocker verboten sei. Er habe kein Internet. Außerdem könne er sich als Hartz IV- Empfänger die Geldstrafe von 750 Euro niemals leisten. Deshalb nahm er, trotz eindringlichen Anratens von Vorsitzendem Richter Reinhold Ströhle, die Berufung nicht zurück. Dieser hatte ihm auch erklärt, dass so ein Gerät ohne staatliches Prüfzeichen unter das Waffengesetz falle.
Staatsanwältin Carina Särve beantragte daraufhin, angesichts dessen, dass der Berufslose schon drei Vorstrafen hatte und dass die Staatsanwaltschaft in der ersten Instanz schon mehr gefordert hatte, die Geldstrafe auf 70 mal 15 Euro (1050 Euro) zu erhöhen. Der Angeklagte machte noch einige Ausführungen über seine schlechte finanzielle Lage und darüber, dass „in Deutschland täglich Verbrecher laufen gelassen“ würden. Ströhle und die beiden Schöffen verwarfen seine Berufung und entsprachen der Forderung der Staatsanwältin. Sie erhöhten die Geldstrafe auf 60 mal 15 Euro. Der Verurteilte kündigte Revision an.













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